Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Der Beruf des Gas- Wasserinstallateurs, auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) genannt, spielt eine entscheidende Rolle in der modernen Infrastruktur. Er sorgt dafür, dass Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Gas, Wasser und Wärme versorgt werden. Durch die Umsetzung nachhaltiger Technologien gewährleistet der Gas- Wasserinstallateur, dass wichtige Ressourcen sicher und umweltschonend genutzt werden. Allerdings bergen handwerkliche Tätigkeiten aufgrund der körperlichen Belastung gesundheitliche Risiken, die sogar zu einer Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur führen können.

Wann ist man als Gas- Wasserinstallateur berufsunfähig?

Sofern Sie als Gas- Wasserinstallateur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Gas- Wasserinstallateur berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Gas- Wasserinstallateur hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Gas- Wasserinstallateur gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Gas- Wasserinstallateur von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Berufsalltag als Gas- Wasserinstallateur

Eine Tätigkeit als Gas- Wasserinstallateur umfasst das Verlegen, Anschließen und Instandhalten von Leitungen in Gebäuden, den Einbau und die Wartung von Heizsystemen, Klimageräten und Lüftungssystemen, das Installieren von Waschbecken, Toiletten, Duschen und Badewannen sowie deren Reparatur, die Überprüfung und Instandsetzung von Gas- und Wasserinstallationen, Heizungen und sanitären Einrichtungen sowie die Beratung von Kunden hinsichtlich energieeffizienter Systeme und umweltfreundlicher Lösungen. Bei sämtlichen Tätigkeiten wird großer Wert auf Sicherheit, Qualität und die Einhaltung von Umweltrichtlinien gelegt.

Die Tätigkeit als Gas- Wasserinstallateur kann zu Rückenschmerzen, Gelenk- und Muskelprobleme, Haut- und Atemwegserkrankungen, sowie Hörschäden führen. Diese gesundheitlichen Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus der körperlichen Tätigkeit, der Lärmbelastung, dem Kontakt mit Chemikalien, sowie dem dauerhaften Aufenthalt in staubigen, schlecht belüfteten Räumen. Auch als Gas- Wasserinstallateur spielen zudem psychische Erkrankungen, wie Burnout oder Depressionen, eine Rolle, aus denen schnell eine Berufsunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Gas- Wasserinstallateure natürlich genauso von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Sollten Sie als Gas- Wasserinstallateur aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Gas- Wasserinstallateur, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Gas- Wasserinstallateure in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Gas- Wasserinstallateure auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Gas- Wasserinstallateur.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Gas- Wasserinstallateur nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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