Als Krankenschwester dreht sich alles um die Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung von Patienten in unterschiedlichsten Lebenssituationen. Angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Bedarfs an pflegerischen Leistungen spielt der Beruf der Krankenschwester eine immer bedeutendere Rolle in unserer Gesellschaft. Die steigende Nachfrage und der Personalmangel sorgen jedoch dafür, dass der Beruf als Krankenschwester durchaus anstrengend sein kann, was sogar zu einer Berufsunfähigkeit als Krankenschwester führen kann.
Sofern Sie als Krankenschwester eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Krankenschwester berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Krankenschwester hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Krankenschwester gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Krankenschwester gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einer Krankenschwester von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Eine Krankenschwester kümmert sich um die Pflege und Betreuung von Patienten, indem sie bspw. Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilisierung und Ernährung leistet. Einen weiteren Bereich bildet die medizinische Versorgung. Die Krankenschwester führt einfache Behandlungen durch, wechselt Verbände, verabreicht Medikamente oder assistiert Ärzten bei Untersuchungen und operativen Eingriffen. Des Weiteren ist sie für Dokumentationen und überwachende Tätigkeiten zuständig, wie dem Führen von Patientenakten und dem Kontrollieren von Vitalwerten. Der Beruf als Krankenschwester beinhaltet auch beratende Tätigkeiten, da sie Patienten und ihre Angehörigen über Krankheitsbilder, Behandlungen und Pflegemaßnahmen informiert. Letztlich muss man als Krankenschwester stets präsent sein. Das ist insbesondere bei Kriseninterventionen essenziell, wenn in Notfällen, wie Wiederbelebungen, sofortige Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Der ständige Kontakt mit kranken Menschen erhöht jedoch das Risiko für eigene Erkrankungen. Außerdem ist man als Krankenschwester häufig enormen Stress ausgesetzt, was psychische Erkrankungen, wie Burnout oder Depressionen, begünstigen kann. Diese können schnell zu einer Berufsunfähigkeit führen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Krankenschwestern natürlich genauso von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Krankenschwester aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Krankenschwester, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Krankenschwestern in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Krankenschwestern auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Krankenschwester durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Zu unseren Gegnern zählten dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste). Dazu waren wir deutschlandweit auch bereits vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:
Berufsunfähigkeit wegen Allergie
Berufsunfähigkeit wegen Angststörung
Berufsunfähigkeit wegen Arthrose
Berufsunfähigkeit bei Asthma
Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall
Berufsunfähigkeit wegen Burnout
Berufsunfähigkeit wegen COPD
Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose
Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung
Berufsunfähigkeit wegen Depression
Berufsunfähigkeit wegen Diabetes
Berufsunfähigkeit wegen Ehlers-Danlos-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie
Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom (CFS)
Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit
Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie
Berufsunfähigkeit bei Frozen-Shoulder-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Herzinfarkt
Berufsunfähigkeit durch Hörsturz
Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz
Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Krebs
Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose
Berufsunfähigkeit wegen Migräne
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter
Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann
Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)
Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen
Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose
Berufsunfähigkeit bei Osteoporose
Berufsunfähigkeit wegen Parkinson
Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie
Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid
Berufsunfähigkeit wegen PTBS
Berufsunfähigkeit bei Rheuma
Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie
Berufsunfähigkeit durch Spasmus
Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus
Berufsunfähigkeit durch Trigeminusneuralgie
Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose
Berufsunfähigkeit nach Unfall
Berufsunfähigkeit wegen Zwangsstörung
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.