Als Soldat übernimmt man eine zentrale Rolle in der Sicherheitspolitik, indem man den Frieden sichert, die Landesverteidigung gewährleistet und im Notfall bewaffnete Konflikte führt. Die Tätigkeit als Soldat erfordert körperliche Fitness, mentale Stärke und die Bereitschaft, in Extremsituationen präsent zu sein. Diese Beanspruchung kann auf Dauer körperliche oder psychische Erkrankungen hervorrufen, die in einer Dienstunfähigkeit als Soldat münden können.
Die Dienstunfähigkeit ist im Gesetz geregelt: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“ Weswegen es zu einer Dienstunfähigkeit als Soldat kommt, kann dabei ganz unterschiedliche Gründe haben.
Soldaten werden in ihrem Berufsalltag mit vielfältigen gesundheitlichen Gefahren konfrontiert. Insbesondere bei Auslandseinsätzen in Kriegs- oder Krisengebieten sind Soldaten nicht nur körperlichen Risiken, sondern auch erheblichen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Berufsbedingt kann es daher zu psychischen Erkrankungen wie PTBS oder Depressionen kommen, woraus eine Dienstunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Soldaten natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit als Soldat, so stellt sich für viele Soldaten die Frage, wie sie zukünftig den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können und für ihre Familie sorgen. Soldaten haben für diesen Fall oftmals eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese soll im Fall der Dienstunfähigkeit als Soldat eine Dienstunfähigkeitsrente zahlen.
Dienstunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich bzgl. des Umfanges des Versicherungsschutzes. Dies gilt gerade hinsichtlich der Anforderungen an den Eintritt des Versicherungsfalles. In der Praxis finden sich sowohl echte als auch unechte Dienstunfähigkeitsklauseln. Eine Übersicht über entsprechende Formulierungsunterschiede haben wir unter folgendem Artikel dargestellt: Dienstunfähigkeitsversicherung
Je nachdem welche Art von Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart worden ist, reicht teilweise der Nachweis der Versetzung in den Ruhestand, um eine Dienstunfähigkeitsrente zu erhalten. Teilweise müssen Soldaten aber auch darlegen, dass sie ihre konkrete Tätigkeit als Soldat nicht mehr ausüben können.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Tätigkeiten als Soldat sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Truppenverwendung in Heer, Marine und Luftwaffe sowie auch nach der gewählten Laufbahn als Offizier, Unteroffizier oder Mannschaftsdienstgrad. Sie besteht jedoch im Wesentlichen aus dem Schutz des Heimatlandes vor militärischen Bedrohungen und Angriffen, dem regelmäßigen Schulen von taktischen, physischen und technischen Fähigkeiten, der Teilnahme an Friedensmissionen, Konfliktlösungen und humanitären Hilfseinsätzen, der Unterstützung bei Naturkatastrophen sowie der Wartung und Bedienung von militärischem Gerät und Fahrzeugen. Sämtliche Aufgaben erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Kameraden und anderen Einheiten, um gemeinsame Ziele bestmöglich zu erreichen. Neben emotionaler und körperlicher Belastbarkeit ist ebenfalls ein hohes Maß an Disziplin und Flexibilität gefragt.
Soweit man neben der Versetzung in den Ruhestand aufgrund seines Gesundheitszustandes auch nachzuweisen hat, dass man seine Tätigkeit als Soldat nicht mehr ausüben kann, ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Soldat, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend, um eine Dienstunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Soldaten in sämtlichen Stadien des Dienstunfähigkeitsverfahrens gegenüber einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Soldaten auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Dienstunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Dienstunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Dienstunfähigkeit als Soldat durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.