Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen eine fünfstellige Vergleichszahlung durch die ERGO Lebensversicherung AG an eine Kinderkrankenpflegerin in einem Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression.
Nachdem die Versicherungsnehmerin die fachgebundene Hochschulreife erlangt hatte, folgte ein Abschluss zur staatlich examinierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Da sie ihre Fähigkeiten ausbauen wollte, nahm sie an einer Fachweiterbildung für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege und einer Weiterbildung zur Praxisanleitung teil. Außerdem schulte sie ihre Kenntnisse auf dem Gebiet des Personalmanagements, indem sie zeitweise als stellvertretende Leiterin einer pädiatrischen Intensivstation fungierte. In zuletzt gesunden Tagen war sie nach wie vor als Kinderkrankenpflegerin auf einer pädiatrischen Intensivstation beschäftigt, jedoch in einer anderen Klinik.
Die Kinderkrankenpflegerin arbeitete an fünf Tagen in der Woche für je 7,7 Stunden und kam somit auf eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Ihre Aufgaben bestanden im Wesentlichen aus der Pflege und Betreuung der Kinder sowie der Beratung und Begleitung ihrer Familien. Außerdem führte die Kinderkrankenpflegerin mit ihren Patienten Bewegungstherapien durch oder verabreichte gelegentlich Bäder. Die restliche Arbeitszeit wurde für die Dokumentation der Behandlungsverläufe und die Koordination von Hilfesystemen genutzt. Die Kinderkrankenpflegerin arbeitete in einem Dreischichtsystem und musste an etwa fünf Tagen pro Monat eine Nachtwache halten.
Eines Tages stellten sich auch bei der Kinderkrankenpflegerin seelische Belastungen ein. Konkret litt sie unter ausgeprägter geistiger und körperlicher Erschöpfung, reduzierter Konzentrations- und Merkfähigkeit, Gereiztheit sowie häufigem Weinen. Außerdem verspürte sie vermehrt Angstgefühle, insbesondere in Bezug auf ihre Arbeit. Dies äußert sich durch Herzklopfen, einem Engegefühl in der Brust und einem schnellen Herzschlag. Weiterhin litt die Kinderkrankenpflegerin seit kurzem auch unter Spannungskopfschmerzen, Migräne, Verspannungen in der Halswirbelsäule, den Schultern, der Lendenwirbelsäule und einem Tinnitus.
Zwar hatte die Kinderkrankenpflegerin immer wieder mit schwierigen Phasen zu kämpfen, jedoch traten die vorbezeichneten Belastungen sukzessiv nach dem beruflichen Standortwechsel in eine andere Klinik und einer Notfallsituation auf, bei der eine Jugendliche vergeblich reanimiert wurde. Im Anschluss an diesen Vorfall hatte die Kinderkrankenpflegerin einfach stumpf weitergearbeitet, sich innerlich leer gefühlt und den Sinn ihrer Tätigkeit angezweifelt.
Die Kinderkrankenpflegerin sah sich schlussendlich jedoch nicht mehr imstande ihrer Tätigkeit angemessen nachzukommen. Daher fasste sie den Entschluss, bei ihrem Versicherer, der ERGO Lebensversicherung AG, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die ERGO Lebensversicherung AG der Kinderkrankenpflegerin mit, dass deren Berufsunfähigkeit wegen Depression angeblich nicht fachärztlich nachgewiesen worden sei. Trotzdem erklärte sich der Versicherer einverstanden, Rentenleistungen für einen begrenzten Zeitraum von einem knappen Jahr auszuzahlen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit war die Kinderkrankenpflegerin jedoch nicht einverstanden, weswegen sie Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konsultierte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zunächst die relevanten Unterlagen, um sich ein genaues Bild von der Sachlage zu verschaffen. Anschließend gaben die Rechtsanwälte eine begründete Stellungnahme ab, mit der sie die ERGO Lebensversicherung AG von dem Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Depression überzeugen wollten. Die ERGO Lebensversicherung AG zeigte sich jedoch davon unbeeindruckt und erklärte auch weiterhin nicht von einer Berufsunfähigkeit wegen Depression der Kinderkrankenpflegerin ausgehen zu wollen. Daraufhin unterbreiteten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Abstimmung mit der Kinderkrankenpflegerin der ERGO Lebensversicherung AG einen Vergleichsvorschlag, dem diese letztlich zustimmte. Demnach verpflichtete sich die ERGO Lebensversicherung AG dazu, die versicherten Leistungen für zusätzliche 15 Monate zu erbringen, was im Ergebnis einen fünfstelligen Vergleichsbetrag darstellte.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Pfleger und auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.