Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiten einen Arzt bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und erreichen die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen eines Hochstaplersyndroms.
Ab einem gewissen Zeitpunkt in seinem Leben, verspürte der Arzt deutliche Wesensveränderungen. Er registrierte eine zunehmend niedergeschlagene Stimmungslage, was mit einer Antriebsminderung und Konzentrationsstörung einherging. Auch seine Schlafqualität verschlechterte sich. Immer häufiger hinterfragte der Arzt die Richtigkeit seiner Existenz und seines Handelns.
Außerdem trat ein Angstgefühl hinzu, was sich anfangs lediglich als undefinierte Aufregung niederschlug. Das Empfinden intensivierte sich jedoch mit der Zeit, begann bereits am Morgen auf dem Weg zu der Praxis und bestimmte den gesamten Arbeitsalltag. Die Angst entwickelte sich zu einem lähmenden Faktor, der in Unentschlossenheit und Zaudern mündete. Obgleich der Arzt sämtliche Ausbildungsschritte ordnungsgemäß sowie mit zufriedenstellenden Leistungen absolviert hatte, sein Fachgebiet beherrschte und dies seit Jahren in einer allein betriebenen Einzelpraxis unter Beweis gestellt hatte, beschlich ihn urplötzlich das Gefühl, ein Betrüger zu sein. Er litt unter dem eigenen Eindruck, nichts zu können, nichts zu wissen und seine Patienten hinters Licht zu führen, verbunden mit der Hoffnung, niemand würde ihn als (vermeintlichen) „Schwindler“ enttarnen. Dieses psychologische Phänomen ist gemeinhin als Hochstapler- oder Imposter-Syndrom geläufig.
Im weiteren Verlauf verschlechterte sich die Situation jedoch. Der Schlaf des Arztes wurde so schlecht, dass er dauerhaft kraftlos und erschöpft war. Er bekam Panikattacken beim bloßen Betreten der Praxis, fuhr nun immer früher auf die Arbeit, um über mehr Zeit zur Akklimatisierung zu verfügen und verließ nach dem letzten Patienten fluchtartig die Arbeitsstätte. Auch im OP bekam der Arzt Panikattacken, einhergehend mit Derealisations- und Depersonalisationserlebnissen, er zitterte, hatte Herzklopfen und Atemnot. Zudem häuften sich die Fehler, Operationen wurden tatsächlich schlecht von dem Arzt durchgeführt und mussten teilweise unvollständig abgeschlossen werden. Teilweise gelang es ihm kaum mehr, den Patienten wieder zuzunähen. Schlussendlich zog er die Notbremse und sagte alle bevorstehenden Operationen ab.
Der Versuch des Arztes seine Tätigkeit konservativ aufrechtzuerhalten scheiterte, weswegen er den finalen Entschluss fasste, die Praxis zu schließen und sich krankschreiben zu lassen. Im Rahmen einer tiefenpsychologischen Therapie konnten allmählich Verbesserungen erzielt werden. Allerdings wurde der Arzt durch persönliche Schicksalsschläge wieder zurückgeworfen. Nach einer Covid-19-Infektion mit schwerem Verlauf wandte er sich schließlich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Hilfe bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zu Beginn mit der Frage, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Hochstaplersyndroms vorliegend einschlägig war und nahmen daher die von dem Arzt beigebrachten Dokumente unter die Lupe. Von einer Berufsunfähigkeit wegen Hochstaplersyndroms hätte ausgegangen werden können, wenn der Arzt seinen Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr ausüben konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Erscheinungen nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte erachteten den geforderten Grad der Berufsunfähigkeit vorliegend als erreicht, weswegen sie in Zusammenarbeit mit dem Arzt einen Stundenplan entwarfen, der den Berufsalltag des Arztes, inklusive der Auswirkungen des Hochstaplersyndroms auf dessen Tätigkeit, präzise wiederspiegelte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für opportun, dem Versicherer sämtliche entscheidungsrelevante Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan aufgestellt worden war, konnten die Unterlagen zusammengetragen und der finale Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit wegen Hochstaplersyndroms des Arztes für beide bestehenden Versicherungsverträge an und begann mit der Auszahlung der entsprechenden Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Ärzten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Arzt. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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