Stadtreiniger erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Fibromyalgie!

Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Stadtreiniger ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie durch die Nürnberger Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Stadtreiniger

Nachdem der Versicherungsnehmer seine Schullaufbahn mit dem Hauptschulabschluss beendet hatte, ging er ein Beschäftigungsverhältnis als Stadtreiniger ein. In zuletzt gesunden Tagen ging er nach wie vor dieser Tätigkeit nach. Hierbei arbeitete er an fünf bis sechs Tagen insgesamt mindestens 40 Stunden wöchentlich in einem Schichtmodell mit abwechselnden Tag- und Nachtschichten. Die Hauptaufgabe des Stadtreinigers bestand darin, die Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Im Wesentlichen ging es also um die Reinigung der Straßen sowie um den Wetter- und Winterdienst. Die Arbeit galt es überwiegend stehend, sowie lange kniend/hockend und in gebückter Haltung zu verrichten. Zudem war der Stadtreiniger regelmäßiger Staubbelastung ausgesetzt und musste hautreizende Arbeiten erledigen.

Berufsunfähigkeit wegen Kreuzschmerzen und Fibromyalgie

Der Stadtreiniger klagte sowohl über körperliche als auch psychische Beschwerden. Konkret verspürte er heftige Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule mit Ausstrahlung in die rechte Leiste und das rechte Knie, ein Taubheitsgefühl in beiden Beinen, sowie Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule. Bei der Arbeit machten sich die vorbeschriebenen Symptome in Gestalt einer massiven Bewegungseinschränkung bemerkbar. Der Stadtreiniger nahm seinen Körper als derart krank, verschlissen und belastet war, dass sich dies als Nebeneffekt auch auf seine Psyche stark auswirkt. Sein Leiden wurden zudem durch seit Jahren bestehende Schlafprobleme aufgrund von großer Unruhe und einem gesteigertem Angstempfinden verstärkt.

Im Rahmen verschiedener ärztlicher Begutachtungen konnten Kreuzschmerzen und eine chronische Schmerzstörung (Fibromyalgie) mit inoperablen Tumoren im Gehirn festgestellt werden. Daraufhin stellte er einen Leistungsantrag bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG und begehrte die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt nicht!

Die Nürnberger Lebensversicherung AG war nicht davon überzeugt, dass bei dem Stadtreiniger eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie vorlag. Sie lehnte die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente daher ab. Der Stadtreiniger wandte sich in seiner Suche um rechtlichen Beistand an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten beim Versicherer zunächst die relevanten Unterlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Unterdessen verstärkten sich die Beschwerden des Stadtreinigers und es traten weitere Krankheiten hinzu. Zunächst wurde ihm ein Grad der Behinderung von 70, wegen einer psychischen Störung, Gleichgewichtsstörung, seinen Schlafproblemen und der Schädigung seiner Wirbelsäule, zuerkannt. Anschließend veranlasste der ambulante Psychiater des Stadtreinigers, diesen in eine stationäre Einrichtung einzuweisen, da auch seine psychische Verfassung äußerst labil war. Hierbei wurden bei dem Stadtreiniger eine rezidivierende depressive Störung sowie eine organische wahnhafte Schizophrenie diagnostiziert. Aufgrund der Gesamtheit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wurde die Pflegebedürftigkeit des Stadtreinigers im Zuge eines Gutachtens festgestellt.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen daher von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit des Stadtreinigers aus. Zur Darlegung dieser Berufsunfähigkeit übersandten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte weitere ärztliche Dokumente, zu den inzwischen hinzugetretenen Krankheiten des Stadtreinigers, an den Versicherer. Ferner informierten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG darüber, dass mittlerweile ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden war, bei dem der Bescheid noch ausstand.

Als schließlich der Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung vorlag, der dem Stadtreiniger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusicherte, konnte auch die Nürnberger Lebensversicherung AG von der Berufsunfähigkeit des Stadtreinigers überzeugt werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den Stadtreiniger.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es durchaus sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Stadtreiniger.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.