Dienstunfähigkeit als Polizist – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Die Arbeit als Polizist ist mehr als nur ein Job. Jeder Tag bringt neue Herausforderungen. Als Polizist wird man dauerhaft körperlich sowie geistig stark beansprucht. Diese Beanspruchung kann auch gesundheitliche Folgen mit sich bringen, die bis zur Dienstunfähigkeit als Polizist führen können.

Wann ist man als Polizist dienstunfähig?

Die Dienstunfähigkeit ist im Gesetz geregelt: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“ Weswegen es zu einer Dienstunfähigkeit als Polizist kommt, kann dabei ganz unterschiedliche Gründe haben.

Zunächst sind Polizisten in ihrem Berufsalltag vielfältigen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt sowohl im Streifendienst als auch bei einer Tätigkeit im Innendienst. Polizisten sind zudem, insbesondere bei Einsätzen in Ausnahmesituationen, erheblichen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Berufsbedingt können daher auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, woraus eine Dienstunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Polizisten natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Versicherungsschutz durch Dienstunfähigkeitsversicherung

Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit als Polizist, so stellt sich für viele Polizisten die Frage, wie sie zukünftig den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können und für ihre Familie sorgen. Polizisten haben für diesen Fall oftmals eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese soll im Fall der Dienstunfähigkeit als Polizist eine Dienstunfähigkeitsrente zahlen.

Dienstunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich bzgl. des Umfanges des Versicherungsschutzes. Dies gilt gerade hinsichtlich der Anforderungen an den Eintritt des Versicherungsfalles. In der Praxis finden sich sowohl echte als auch unechte Dienstunfähigkeitsklauseln. Eine Übersicht über entsprechende Formulierungsunterschiede haben wir unter folgendem Artikel dargestellt: Dienstunfähigkeitsversicherung

Je nachdem welche Art von Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart worden ist, reicht teilweise der Nachweis der Versetzung in den Ruhestand, um eine Dienstunfähigkeitsrente zu erhalten. Teilweise müssen Polizisten aber auch darlegen, dass sie ihre konkrete Tätigkeit als Polizist nicht mehr ausüben können.

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Berufsalltag als Polizist

Polizisten dienen in erster Linie dazu, Schutz und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Sei es bei der Streife durch die Stadt, der Präsenz auf Großveranstaltungen oder dem Schutz sensibler Bereiche – ihr Ziel ist es stets, für ein friedliches Miteinander zu sorgen. Ihre bloße Anwesenheit trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, während sie gleichzeitig wachsam gegenüber möglichen Gefahren bleiben. Polizisten sind ebenfalls für die Überwachung des Straßenverkehrs verantwortlich. Indem sie die Einhaltung von Verkehrsregeln kontrollieren und bei Zuwiderhandeln einschreiten, sorgen sie auch hier für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Aufklärung von Straftaten. Polizisten sichern Spuren am Tatort, befragen Zeugen und Verdächtige und tragen Beweise zusammen. Hierbei arbeiten sie eng mit anderen Ermittlungsbehörden zusammen, um Verbrechen aufzuklären und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Daneben betreiben Polizisten auch aktiv Präventionsarbeit. Sie halten Vorträge an Schulen, informieren über Gefahren im Alltag oder beraten bei Sicherheitsfragen, um potenziellen Kriminalitätsschwerpunkten vorzubeugen. Hierbei geht es auch darum, Vertrauen zu dem Menschen aufzubauen, indem sie stets als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Tätigkeiten als Polizist können also sehr vielfältig sein.

Soweit man neben der Versetzung in den Ruhestand aufgrund seines Gesundheitszustandes auch nachzuweisen hat, dass man seine Tätigkeit als Polizist nicht mehr ausüben kann, ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Polizist, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend, um eine Dienstunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Polizisten in sämtlichen Stadien des Dienstunfähigkeitsverfahrens gegenüber einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Polizisten auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Dienstunfähigkeit als Polizist erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Dienstunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Dienstunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Dienstunfähigkeit als Polizist durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Polizist wegen Depression.

Dienstunfähigkeit wegen Depression eines Polizisten anerkannt!

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Migräne.

Polizist erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Migräne!

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Zu unseren Gegnern zählten dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste). Dazu waren wir deutschlandweit auch bereits vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Welche Krankheit haben Sie?

Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Dienstunfähigkeit als Polizist.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Polizisten nach der Leistungsablehnung der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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