Ohne Berufskraftfahrer stünde der Güter- und Personenverkehr still, und Versorgungsketten würden zusammenbrechen. Berufskraftfahrer gewährleistet, dass Waren pünktlich von A nach B gelangen und Menschen sicher ihr Ziel erreichen. Doch der Alltag auf der Straße ist anspruchsvoll. Lange Arbeitszeiten, Zeitdruck und körperliche Belastungen prägen die Tätigkeit als Berufskraftfahrer und hinterlassen oftmals gesundheitliche Spuren. Teilweise kommt es dabei auch zur Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer.
Sofern Sie als Berufskraftfahrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob ein Berufskraftfahrer berufsunfähig geworden ist, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf seine Tätigkeit als Berufskraftfahrer hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob der Berufskraftfahrer gewisse Teiltätigkeiten seines Berufes nicht mehr verrichten kann und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Berufskraftfahrer von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Ein Berufskraftfahrer ist für den sicheren Transport von Gütern und Personen auf der Straße verantwortlich. In erster Linie geht es bei der Tätigkeit als Berufskraftfahrer um das Führen von Lastkraftwagen (LKW), Bussen oder anderen Nutzfahrzeugen. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist selbstredend das Bestehen eines entsprechenden Führerscheins.
Zu Beginn einer Auftragserledigung plant der Berufskraftfahrer die Route unter Berücksichtigung der angestrebten Lieferzeit. Vor Fahrtantritt verlädt er die Ware und führt Sicherheitskontrollen am Fahrzeug durch. Hierbei überprüft er u.a. die uneingeschränkte Funktionsweise von Bremsen, Licht und Reifen. Anschließend verbringt er die Ware oder die Personen an die Zieldestination und hat dabei die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. Als Berufskraftfahrer fallen zudem noch zusätzliche Pflichten, wie die Dokumentation von Frachtpapieren und Lieferprotokollen sowie die Durchführung von Wartungen und kleineren Reparaturen am Fahrzeug, an.
Als Berufskraftfahrer ist man Belastungen wie langem Sitzen und unregelmäßigen Arbeitszeiten ausgesetzt. Dadurch können vermehrt Rückenschmerzen, kardiovaskuläre Erkrankungen, sowie Magen-Darm-Probleme und Übergewicht im Falle einer ungesunden Ernährungsweise entstehen. Auch ist die Tätigkeit als Berufskraftfahrer mit langen Lenkzeiten und Abwesenheiten von der eigenen Familie oftmals psychisch belastend. Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen können daher ebenfalls eine Berufsunfähigkeit entstehen lassen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Berufskraftfahrer natürlich genauso von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Berufskraftfahrer aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Berufskraftfahrer, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Berufskraftfahrer in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Berufskraftfahrer auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Berufskraftfahrer durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Zu unseren Gegnern zählten dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste). Dazu waren wir deutschlandweit auch bereits vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:
Berufsunfähigkeit wegen Allergie
Berufsunfähigkeit wegen Angststörung
Berufsunfähigkeit wegen Arthrose
Berufsunfähigkeit bei Asthma
Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall
Berufsunfähigkeit wegen Burnout
Berufsunfähigkeit wegen COPD
Berufsunfähigkeit bei Coxarthrose
Berufsunfähigkeit durch Darmentzündung
Berufsunfähigkeit wegen Depression
Berufsunfähigkeit wegen Diabetes
Berufsunfähigkeit wegen Ehlers-Danlos-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie
Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom (CFS)
Berufsunfähigkeit wegen Fehlsichtigkeit
Berufsunfähigkeit bei Frozen-Shoulder-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Herzinfarkt
Berufsunfähigkeit durch Hörsturz
Berufsunfähigkeit durch Horner-Syndrom
Berufsunfähigkeit wegen Inkontinenz
Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Krebs
Berufsunfähigkeit wegen Lungenfibrose
Berufsunfähigkeit wegen Migräne
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn
Berufsunfähigkeit wegen Morbus Reiter
Berufsunfähigkeit durch Morbus Scheuermann
Berufsunfähigkeit wegen Multiple Sklerose (MS)
Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen
Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose
Berufsunfähigkeit bei Osteoporose
Berufsunfähigkeit wegen Parkinson
Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie
Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid
Berufsunfähigkeit wegen PTBS
Berufsunfähigkeit bei Rheuma
Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen
Berufsunfähigkeit wegen Schizophrenie
Berufsunfähigkeit durch Spasmus
Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus
Berufsunfähigkeit durch Trigeminusneuralgie
Berufsunfähigkeit wegen Tuberkulose
Berufsunfähigkeit nach Unfall
Berufsunfähigkeit wegen Zwangsstörung
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.