Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Steuerfachangestellte sind Experten im deutschen Steuerrecht und unterstützen Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Die Tätigkeit als Steuerfachangestellter ist allerdings regelmäßig mit Drucksituationen und einem erhöhten Stresslevel verbunden. Dies führt nicht selten zu einer Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter.

Wann ist man als Steuerfachangestellter berufsunfähig?

Sofern Sie als Steuerfachangestellter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Steuerfachangestellter berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Steuerfachangestellter hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob der Steuerfachangestellter gewisse Teiltätigkeiten seines Berufes nicht mehr verrichten kann und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Steuerfachangestellten von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

Mandantenstimmen:

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Hinweise zu Kundenbewertungen

Berufsalltag als Steuerfachangestellter

Die Tätigkeit als Steuerfachangestellter beinhaltet die Unterstützung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Beratung von Mandanten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Steuerfachangestellte erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen (z.B. Einkommens-, Umsatz-, und Körperschaftssteuererklärungen). Sie führen die Buchhaltung von Unternehmen, erfassen Geschäftsvorfälle und bereiten Jahresabschlüsse vor. Steuerfachangestellte erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter der Mandanten. Sie korrespondieren mit Mandanten, indem sie Rückfragen beantworten und kommunizieren zudem mit Finanzämtern. Außerdem sind Steuerfachangestellte mit der Überwachung von Fristen betraut und wirken bei Betriebsprüfungen mit.

Eine Tätigkeit als Steuerfachangestellter erfordert einen exakten Umgang mit Zahlen, ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, sowie generelle Genauigkeit und Sorgfalt. Kenntnisse im Steuerrecht sind ebenfalls von zentraler Bedeutung. Steuerfachangestellte arbeiten meist in Steuerberaterkanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Unternehmen mit eigener Steuerabteilung.

Steuerfachangestellte leiden durch langes Sitzen und Bildschirmarbeit häufig an Verspannungen gepaart mit Schmerzen im Rücken- und Nackenbereich, sowie an Überanstrengungen der Augen und Kopfschmerzen. Hoher Termindruck und komplexe Aufgaben können zu Stress und Erschöpfung führen. Berufsbedingt häufen sich daher auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, woraus ebenso Berufsunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Steuerfachangestellte natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Sollten Sie als Steuerfachangestellter aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Steuerfachangestellter, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Steuerfachangestellte in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Steuerfachangestellte auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Steuerfachangestellter.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Steuerfachangestellter nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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