Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Der Beruf als Industriemechaniker zieht technikaffine Menschen an, die gerne handwerklich arbeiten und Freude daran haben, an der Funktionalität und Effizienz von Maschinen und Anlagen zu arbeiten. Wie die meisten handwerklichen Tätigkeiten, bringt jedoch auch eine Tätigkeit als Industriemechaniker gewisse gesundheitlichen Risiken mit sich. Kommt es zu einem Unfall oder einer Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker führen, so hilft Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente ebenso wie nach einer Leistungsablehnung des Versicherers.

Wann ist man als Industriemechaniker berufsunfähig?

Sofern Sie als Industriemechaniker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.

Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Industriemechaniker berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Industriemechaniker hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Industriemechaniker gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.

Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Industriemechaniker von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.

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Berufsalltag als Industriemechaniker

Als Industriemechaniker geht man einem technischen Beruf nach, der sich auf die Herstellung, Wartung und Reparatur von Maschinen und Produktionsanlagen in der Industrie konzentriert. Hauptaufgaben sind das Montieren, Warten und Reparieren von Maschinen, das Einrichten von Produktionsanlagen, das Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen, die Fehlersuche und -behebung an mechanischen Systemen, sowie die Fertigung und Bearbeitung von Bauteilen (z.B. durch Drehen, Fräsen, Bohren).

Die Arbeit wird meist in Industriebetrieben, vor allem Maschinenbau, Metallverarbeitung, Automobilindustrie und Energietechnik, in Werkstätten oder direkt in Produktionshallen verrichtet. Die Tätigkeit als Industriemechaniker erfordert handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Interesse an Mechanik, sowie eine generelle Sorgfalt und ein Verantwortungsbewusstsein, da die Sicherheit der Anlagen entscheidend ist.

Im Zuge der Tätigkeit als Industriemechaniker kann es vermehrt zu Rückenproblemen durch schweres Heben und Arbeiten in unergonomischen Positionen, Gelenkverschleiß (z.B. Knie- oder Schulterprobleme), Lärmschäden bei unzureichendem Gehörschutz in lauten Produktionsumgebungen, Atemwegserkrankungen durch Feinstaub oder Dämpfe, sowie zu Hauterkrankungen durch Kontakt mit Ölen und Chemikalien kommen. Psychische Belastungen wie Burnout oder Depressionen, woraus ebenso eine Berufsunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression), spielen auch in dieser Branche eine Rolle. Zusätzlich sind Industriemechaniker natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Sollten Sie als Industriemechaniker aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Industriemechaniker, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Industriemechaniker in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Industriemechaniker auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit nach Corona-Impfung.

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Weitere Erfolgsstorys von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Zu unseren Gegnern zählten dabei viele namhafte Versicherer (siehe hierzu Gegnerliste). Dazu waren wir deutschlandweit auch bereits vor verschiedenen Gerichten tätig (siehe hierzu Gerichtsorte). Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

Welche Krankheit haben Sie?

Einige Krankheiten sind so schwerwiegend, dass sie berufsübergreifend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit führen können. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben daher Betroffene einzelner, besonders schwerwiegender Krankheiten bereits vertreten und eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder aber zumindest eine Vergleichszahlung erstreiten können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Verfahrens unserer Kanzlei zusammengefasst nach einzelnen Krankheiten:

 

Unsere Experten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt unterstützt Industriemechaniker nach der Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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