Der Beruf als Gärtners setzt eine Mischung aus Naturverbundenheit, Kreativität und praktischer Arbeit voraus. Die Tätigkeit erfordert neben fachlichem Wissen, eine Leidenschaft für Pflanzen und die Natur. Die körperliche stark fordernde Tätigkeit kann im Laufe des Lebens unterschiedliche Erkrankungen hervorbringen. Besteht eine Berufsunfähigkeit als Gärtner, taucht nicht selten die Frage auf, wie Betroffene eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen können und worauf hierbei konkret zu achten ist. In diesem Beitrag finden Sie erste Anhaltspunkte.
Sofern Sie als Gärtner eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Gärtner berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Gärtner hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Gärtner gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Gärtner gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Gärtner von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Die Hauptaufgabe eines Gärtners besteht darin, Pflanzen zu pflegen, anzubauen und zu kultivieren. Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Spezialisierungen wie Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau und Friedhofsgärtnerei.
In Abhängigkeit von der Fachrichtung bauen Gärtner Gemüse, Zierpflanzen, Bäume oder Sträucher an. Diese Anbaumaßnahmen werden gründlich organisiert und geplant, um gesunde Pflanzen zu züchten. Anschließend sorgen Gärtner dafür, dass die Pflanzen gut wachsen, indem sie die richtigen Pflege- und Wachstumsbedingungen schaffen. Dazu gehören das Setzen, Bewässern, Düngen und Beschneiden von Pflanzen. Zudem analysieren Gärtner Böden, bereiten diese für die Aussaat oder Bepflanzung vor und setzen Pflanzenschutzmaßnahmen ein, um Schädlinge und Krankheiten zu bekämpfen. Ein weiterer Aspekt als Gärtner ist die Gestaltung von Außenanlagen. Sie konzipieren Gärten, Parks und Grünanlagen. Hierzu legen sie Beete, Wege und Teiche an, bauen Mauern und Zäune und sorgen dafür, dass der Bereich gepflegt aussieht. In der Friedhofsgärtnerei pflegen Gärtner zudem Grabstätten, bepflanzen sie saisonal neu und sorgen für die gestalterische Erhaltung.
Berufsbedingt sind Gärtner unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Durch das ständige Heben, Bücken und Knien kann es zu Rücken- und Gelenkproblemen wie Bandscheibenvorfällen oder Arthrose kommen. Gärtner haben oft Kontakt mit Schutzmitteln, Erde und Pflanzen, was zu Hautreizungen, Allergien oder Ekzemen führen kann. Pollen, Staub, Schimmel oder Chemikalien können Atemwegsprobleme wie Asthma (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Asthma), Allergien oder chronische Bronchitis auslösen. Zeckenbisse oder Insektenstiche können Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen.
Ferner kann man auch als Gärtner an psychischen Störungen wie Depressionen erkranken, woraus ebenso Berufsunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Gärtner natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Gärtner aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Gärtner, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Gärtner in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Gärtner auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Gärtner durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.