Als Unternehmensberater hat man einen entscheidenden Anteil daran, ob ein Unternehmen die notwendige Wettbewerbsfähigkeit aufweisen kann, um erfolgreich am Markt zu agieren. Diese Position geht unweigerlich mit einem immensen Druck einher, der sich zuweilen auf die Psyche niederschlagen kann. Hierbei entstehen nicht selten psychische Erkrankungen, aus denen eine Berufsunfähigkeit als Unternehmensberater resultieren kann. Sind Sie als Unternehmensberater von eben jener Situation betroffen und wünschen sich Hilfe bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente? Dieser Beitrag gibt erste Anhaltspunkte.
Sofern Sie als Unternehmensberater eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Unternehmensberater berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Unternehmensberater hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Unternehmensberater gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Unternehmensberater gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Unternehmensberater von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt also auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Das Berufsbild eines Unternehmensberaters besteht im Wesentlichen darin, Unternehmen und deren Führungskräften bei der Lösung von Problemen, der Verbesserung ihrer Leistung und der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Unternehmensberater beginnen häufig mit einer umfassenden Analyse des Status quo des Unternehmens. Zu diesem Zweck sammeln sie Daten, führen Interviews und nehmen die Prozesse und Strukturen der Firma unter die Lupe. Sie folgen dabei der Intention, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens zu identifizieren.
Basierend auf dieser Analyse entwickeln Unternehmensberater Strategien zur Verbesserung der Unternehmensleistung. Das kann die Optimierung von Geschäftsprozessen, die Einführung neuer Technologien, die Veränderung der Unternehmensstrategie oder die Steigerung der organisatorischen Effizienz beinhalten. Hierbei sprechen Unternehmensberater u. a. Empfehlungen zu Themen wie Marktstrategie, Finanz- und HR-Management und IT-Systemen aus, welche sie in Gestalt von Berichten oder Präsentationen illustrieren. Unternehmensberater unterstützen auch bei der Umsetzung der entwickelten Strategie, indem sie z.B. die Implementierung begleiten und Schulungen durchführen.
Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters ist anspruchsvoll und erfordert eine Kombination aus analytischen Fertigkeiten, Kommunikationsstärke, Problemlösungsfähigkeiten und Flexibilität. Unternehmensberater stehen oft unter Druck, schnelle und effektive Lösungen zu liefern und müssen sich an unterschiedliche Arbeitsumgebungen anpassen. Berufsbedingt treten daher vermehrt psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen auf, welche wiederum zu einer Berufsunfähigkeit führen können (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Unternehmensberater natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z.B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Unternehmensberater aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Unternehmensberater, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Unternehmensberater in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Unternehmensberater auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Unternehmensberater durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.