Eine Tätigkeit als Fachinformatiker, bei der die Arbeit am Schreibtisch in einem beschaulichen Büro verrichtet werden kann, erscheint auf den ersten Blick eher risikoarm. Jedoch können auch in dieser Branche körperliche oder seelische Erkrankungen auftreten, aus denen eine Berufsunfähigkeit als Fachinformatiker resultieren kann. Sollten Sie daher als Fachinformatiker eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen wollen beschäftigt Sie sicher die Frage, wie sich die Erfolgsaussichten in einem solchen Verfahren maximieren lassen. Dieser Beitrag soll in diese Thematik Einblicke gewähren.
Sofern Sie als Fachinformatiker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Fachinformatiker berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Fachinformatiker hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Fachinformatiker gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Fachinformatiker gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Fachinformatiker von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt letztlich auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Der Arbeitsalltag als Fachinformatiker kann je nach Spezialisierung und Arbeitsumfeld sehr unterschiedlich aussehen.
Häufig beginnen Fachinformatiker einen Auftrag mit der Analyse der Anforderungen, die vom Kunden oder der internen Abteilung gestellt werden. Sie planen, wie Systeme oder Softwarelösungen entwickelt werden können und erstellen Konzeptdokumente und Spezifikationen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit besteht dann aus der Programmierung von Software. Das umfasst das Schreiben von Codes, das Testen und Debuggen von Software und das Implementieren neuer Funktionen. Während dieses Prozesses werden die einzelnen Arbeitsschritte oftmals exakt dokumentiert.
Fachinformatiker kümmern sich ferner um die Wartung und Verwaltung von IT-Systemen. Dazu gehören das Einrichten und Konfigurieren von Hardware und Software, das Überwachen von Systemen auf Leistung und Sicherheit und das Durchführen von regelmäßigen Updates. Bei technischen Problemen sind Fachinformatiker oft Ansprechpartner, um Fehler zu diagnostizieren und zu beheben. Regelmäßige Meetings stehen ebenfalls auf der Tagesordnung, da Fachinformatiker insbesondere bei größeren Projekten für gewöhnlich in Teams zusammenarbeiten. Fachinformatiker müssen sich außerdem kontinuierlich über neue Technologien, Tools und Best Practices informieren, da es im digitalen Zeitalter rapide zu erheblichen Veränderungen kommt.
Aufgrund vorwiegend im Sitzen ausgeführter Tätigkeiten, klagen Fachinformatiker oftmals über Rückbeschwerden, sowie Nacken- und Schulterschmerzen. Wegen anhaltender Naharbeit am PC häufen sich zudem Einbuße hinsichtlich der Augenfunktionalität. Die hohe Arbeitsbelastung mit engen Deadlines begünstigt allerdings auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, woraus ebenso Berufsunfähigkeit entstehen kann (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Fachinformatiker natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z. B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Fachinformatiker aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Fachinformatiker, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Fachinformatiker in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Fachinformatiker auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Fachinformatiker durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.