Leutnant erhält Dienstunfähigkeitsrente

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiten einen Leutnant der Bundeswehr während seines gesamten Dienstunfähigkeitsverfahrens und erreichen die Ruhestandsversetzung sowie die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente durch den Versicherer.

Leutnant wird dienstunfähig!  

Der Leutnant war als Zeitsoldat bei den Fallschirmjägern bzw. Falschirmjägertruppe. Bereits während der Studienzeit kam es infolge ernster privater Probleme und der emotionalen Beanspruchung zu psychischen Problemen. Bereits in diesem Zusammenhang begab sich der Leutnant in psychiatrische Behandlung.

Als sich die psychische Verfassung des Leutnants stabilisiert hatte, begann er eine Offizierslehrgang an der Infanterieschule. Ziel des Lehrgangs war, die Befähigung zu erhalten, einen Fallschirmjägerzug, bestehend aus etwa 35 Soldaten, in der Übung, Ausbildung und dem Gefecht zu führen. Die Lehrgangsteilnahme stellte den Leutnant jedoch vor extreme körperliche wie psychische Herausforderungen. Aufgrund vollkommener psychischer Überforderung brach der Leutnant die Schulung auf ärztliche Anordnung hin ab und war zunächst für zwei Wochen krankgeschrieben. Anschließend wurde der Leutnant an einen anderen Standort versetzt, an dem er als Projektoffizier eingesetzt wurde.

Auch in dem veränderten Arbeitsumfeld besserte sich der Gesundheitszustand des Leutnants nicht, sodass er seitdem durchgehend krankgeschrieben war. Mehrere Therapieversuche scheiterten und eine Rückkehr in den Dienst erschien nicht realisierbar. Der Leutnant kam zu dem Entschluss, Ansprüche aus seiner abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsversicherung geltend machen zu wollen und wandte sich auf der Suche nach rechtlichem Beistand an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahrensbegleitung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Im Prinzip ist die Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Abweichend zu herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen, enthalten Dienstunfähigkeitsversicherungen allerdings eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Hierbei differenziert man zwischen „echten“ und „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln (siehe hierzu: Dienstunfähigkeitsversicherung).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und standen dem Leutnant fortan während des gesamten Dienstunfähigkeitsverfahrens zur Seite. Über Monate hinweg berieten sie den Soldaten im Rahmen von E-Mail-Verkehr und Telefongesprächen zu dem weiteren Vorgehen während des Ruhestandsverfahrens und erteilten viele rechtliche Hinweise.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten ebenso die truppenärztliche Begutachtung des Offiziers, welche seine Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen feststellen sollte. Dieses führte so dann zur Aushändigung der Urkunde der Bundeswehr Führungsakademie, mit welcher der Leutnant offiziell in den Ruhestand versetzt wurde.

Nachdem endlich sämtliche essenziellen Dokumente vorlagen, fügten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte diese in einem Leistungsantrag zusammen. Als der Leistungsantrag vollständig ausgefüllt vorlag, konnte dieser so dann beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer bestätigte daraufhin kurze Zeit später die Dienstunfähigkeit des Leutnants und begann damit, die versicherte Dienstunfähigkeitsrente auszukehren.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden. Dieses auch unter Anbetracht der Tatsache, dass Berufsunfähigkeitsverfahren bzw. Dienstunfähigkeitsverfahren mehrere Monate, wenn nicht Jahre andauern können.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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