In einem Rechtstreit bezüglich der Zahlung einer versicherten Berufsunfähigkeitsrente vor dem LG Stendal erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zugunsten einer Einzelhandelskauffrau die Zahlung eines Vergleichsbetrages in fünfstelliger Höhe durch die Nürnberger Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin beendete ihre Schullaufbahn mit dem erweiterten Realschulabschluss und absolvierte im Folgenden u.a. eine Lehre zur Einzelhandelskauffrau. In zuletzt gesunden Tagen war sie als stellvertretende Marktleiterin in einem Restpostenmarkt beschäftigt.
Ein klassischer Arbeitstag begann für die Einzelhandelskauffrau für gewöhnlich um 9:00 Uhr morgens, indem sie den Markt für die Mitarbeiter öffnete. Anschließend gab sie aktuelle Anweisungen der Verwaltung weiter, gab die Kassen an die Kassierer heraus und öffnete schließlich den Markt für den Kundenverkehr.
Ansonsten bestanden die Aufgaben der Einzelhandelskauffrau im Wesentlichen aus dem Kopieren, Ausfüllen und Übersenden von Bestellungen, der Bearbeitung von Preislisten, dem Hinzufügen oder Entfernen von Lieferanten, dem Erstellen von Dienstplänen, der Durchführung des Kassenabschlusses (Bestand zählen, Bargeld in den Tresor legen, notwendige Unterlagen ausfüllen etc.), dem Überprüfen und anschließendem Verräumen angelieferter Ware, dem Versehen des Lieferscheins und der Ware mit Preisen, dem Beraten, Bedienen und Informieren von Kunden, dem Führen von Telefonaten mit der Verwaltung und mit den Kunden, sowie dem Gewährleisten der Ordnung im Verkaufsraum.
Gegen 19 Uhr traf sie regelmäßig die letzten Vorkehrungen für den bevorstehenden Feierabend. Zu diesem Zweck verschloss sie die Türen des Marktes für die Kunden und überprüfte die Funktionsweise der Alarmanlage, ehe sie ihre Schicht beendete und die Heimreise antrat.
Die Einzelhandelskauffrau klagte über eine ganze Reihe orthopädischer Erkrankungen. Sie litt unter anderem an einem Zervikalsyndrom (schmerzhafte Verspannung im Nacken, die häufig in den Kopf ausstrahlt), einer myogelosen Schulter- und Nackenmuskulatur („fixierter“ Zustand der Muskulatur, der durch Überanstrengung und Fehlbelastung entsteht), einer Spinalkanalstenose (Verengung des Wirbelkanals), einer Myofasziitis der Lumbalregion (Muskelentzündung im Lendenbereich, einer Blockierung der Brust- und Halswirbelsäule, einem Hohlkreuz und an einer psychosomatischen Krankheit. Diese zahlreichen Beschwerden sorgten bei der Einzelhandelskauffrau für nicht unerhebliche Schmerzen, weswegen sie eine Medikation mit Tilidin erhielt, worauf sie bei Bedarf zurückgreifen konnte.
Zu allem Überfluss sah sich die Einzelhandelskauffrau noch zusätzlich mit psychischen Missempfindungen konfrontiert. In Rahmen einer ärztlichen Untersuchung wurde ihr eine Anpassungsstörung sowie eine Depression diagnostiziert. Aufgrund der Summe der unterschiedlichen Leiden entschied sich die Einzelhandelskauffrau bei ihrem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. Zu diesem Zweck reichte sie einen entsprechenden Leistungsantrag bei ihrem Versicherer ein (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG bewerte die Situation der Einzelhandelskauffrau abweichend. Im Ergebnis ging der Versicherer davon aus, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eigetreten sei. Den Leistungsantrag der Einzelhandelskauffrau lehnte man daher schriftlich ab. Daraufhin mandatierte die Einzelhandelskauffrau die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Weiterverfolgung ihrer Ansprüche.
Nachdem sich Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der zugrunde liegenden Sachlage hinreichend vertraut gemacht hatten, forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG erneut auf, die versicherten Berufsunfähigkeitsrente an die Einzelhandelskauffrau zu zahlen. Letztlich war der Versicherer allerdings nicht bereit seine Leistungsfallentscheidung zu revidieren. Auch nach Beibringung zusätzlicher Arztbriefe machte die Nürnberger Lebensversicherung AG keine Anstalten die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten an die Einzelhandelskauffrau zu zahlen. Daher blieb nunmehr zur Weiterverfolgung der Ansprüche lediglich die Option, Klage zu erheben.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstellten eine entsprechende Klageschrift und reichten diese beim zuständigen Landgericht Stendal ein. Das Gericht forderte die Parteien zunächst auf, die Sach- und Rechtslage im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens darzulegen, was beide Parteien auch taten. Im Folgenden beraumte das Gericht eine mündliche Verhandlung an. Nachdem das Gericht im Zuge des Termins in den Sach- und Streitstand eingeführt und die Parteien konkrete Vergleichsmöglichkeiten besprochen hatten, konnte tatsächlich ein Kompromiss gefunden werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG fand sich danach dazu bereit, zur Abgeltung des Versicherungsfalls einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe an die Einzelhandelskauffrau zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Stendal macht deutlich, dass es durchaus sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.