Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG an einen Sales Manager.
Nachdem der Versicherungsnehmer die Realschule mit dem Erwerb der mittleren Reife erfolgreich beendet hatte, absolvierte er eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Im Laufe der Jahre befand er sich in unterschiedlichsten Anstellungsverhältnissen und war schlussendlich in zuletzt gesunden Tagen in einer abweichenden Branche als Sales Manager beschäftigt.
Zu seinen primären Aufgaben zählte die Entwicklung und Standardisierung neuer Vertriebsprodukte, die Durchführung von Machbarkeitsstudien, die Entwicklung von Preismodelllösungen, das Managen der Genehmigungsprozesse sowie die Beratung und Unterstützung des Vertriebs. Zusätzlich fungierte er als zentrale Schnittstelle zwischen dem Vertrieb und allen zentralen Stakeholdern.
Der Sales Manager klagte über Missempfindungen seelischer Natur und befand sich infolge eines „Totalzusammenbruchs“ für einen Zeitraum von 23 Wochen in einer Tagesklinik. Daran anknüpfend nahm er die Möglichkeit einer ambulanten Psychotherapie wahr. Hierbei machte der Sales Manager umfangreiche Angaben hinsichtlich seiner geistigen Verfassung und erklärte, unter einer depressiven Gemütslage, vermindertem Antrieb, Interessenlosigkeit und Gereiztheit zu leiden. Nach einigen beruflichen Neuorientierungen fühlte er sich unzufrieden und belastet. Hinzu kamen Selbstzweifeln, die der Sales Manager in der Form zuvor nicht kannte. Zuletzt hatte sich die Symptomatik durch den Aufenthalt in der Tagesklinik deutlich verbessert. Er war jedoch nach wie vor im Alltag eingeschränkt, sensibel für „Triggersituationen“ und vermindert stressresistent.
Den Sales Manager plagten ferner Gedächtnisstörungen, die bereits seit einem Herzinfarkt im Jahr 2007 bestanden, bei dem er elf Mal reanimiert werden musste. Mit der Zeit verstärkten sich die kognitiven Einbußen, wobei insbesondere das Kurzzeitgedächtnis, die Konzentration und die Auffassungsgabe betroffen waren. Dem Sales Manager bereitete der Gedanke Sorge, er könne seinen beruflichen Pflichten nicht in zufriedenstellender Weise nachkommen. Ihm gelang es zunehmend schlechter, sich von der Arbeitstätigkeit abzugrenzen, wodurch er vermehrt in Grübeleien versank, was auch dessen Schlafqualität beeinträchtigte. Eine Psychologin attestierte dem Sales Manager daher im Ergebnis eine rezidivierende depressive Störung in einer mittelgradigen Episode.
Die beschriebenen Gegebenheiten veranlassten den Sales Manager dazu bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Damit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression des Sales Managers und damit ein Anerkenntnis in Betracht käme, hätte er seine in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten können müssen. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Symptome nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre nach den Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit wegen Depression auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der regelmäßigen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG prüfte den Leistungsantrag des Sales Managers und erkannte die Berufsunfähigkeit befristet für einen bestimmten Zeitraum an, stellte die Zahlung der Berufsunfähigkeit aber gleichzeitig für die Zukunft wieder ein (sog. Uno-actu-Entscheidung – siehe hierzu auch Die Uno-actu-Mitteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung (OLG Dresden)). Der Sales Manager nahm daraufhin Kontakt zu Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auf.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen die dem Sachverhalt zugehörigen Unterlagen in Augenschein und forderten die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG erneut auf, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen. Diese Aufforderung erfolgte mittels eines von den Rechtsanwälten aufgesetzten Schreibens, welches die Berufsunfähigkeit wegen Depression des Sales Managers substanziiert untermauerte.
Die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG prüfte den Leistungsfall daraufhin erneut und teilte schlussendlich die dargelegte Auffassung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Sie erkannte die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression danach erneut an. Anschließend zahlte sie die bislang aufgelaufenen Berufsunfähigkeitsrenten an den Sales Manager aus.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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