Der Ingenieur ist eine hochqualifizierte Fachkraft und ist in vielen technischen und innovativen Bereichen tätig. Gerade deshalb ist man als Ingenieur auch einigen Belastungen ausgesetzt. Der hohe Druck, anspruchsvolle Projekte, langes Sitzen und physische Tätigkeiten, insbesondere in technischen oder industriellen Umgebungen, können zu Erkrankungen führen, die die Arbeitsfähigkeit gefährden. Sollten Sie krankheitsbedingt eine Berufsunfähigkeit als Ingenieur bei Ihrem Versicherer geltend machen wollen, drängt sich die Frage auf, wie man hierzu am besten vorgehen sollte und worauf bei einem Leistungsantrag konkret zu achten ist.
Sofern Sie als Ingenieur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, ist zunächst zu klären, wie der Versicherungsfall konkret definiert ist. Die Versicherungsbedingungen, welche im Zuge des Vertragsschlusses vereinbart wurden, geben hierüber regelmäßig Aufschluss.
Die Versicherungsbedingungen normieren den Eintritt der Berufsunfähigkeit oftmals wie folgt: “Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.” Ob Sie als Ingenieur berufsunfähig geworden sind, orientiert sich folglich danach, welche Auswirkung Ihre Erkrankung auf Ihre Tätigkeit als Ingenieur hat (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Dabei stellt sich die Frage, ob Sie als Ingenieur gewisse Teiltätigkeiten Ihres Berufes nicht mehr verrichten können und welchen zeitlichen Anteil diese Tätigkeiten am gesamten Arbeitsalltag haben. Selbst wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten zusammengenommen nicht den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit ausmachen, so kann eine Berufsunfähigkeit als Ingenieur gleichwohl vorliegen, wenn die nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten für die Tätigkeit maßgeblich sind.
Eine allgemeine Aussage, wann bei einem Ingenieur von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen ist, kann demnach nicht getroffen werden. Es kommt also auf das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die konkret ausgeübten Tätigkeiten an.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Das Berufsbild eines Ingenieurs ist vielfältig und umfasst die Anwendung wissenschaftlicher, technischer und mathematischer Kenntnisse zur Entwicklung, Konstruktion, Analyse und Verbesserung von Produkten, Systemen und Prozessen. Ingenieure sind in nahezu allen Bereichen der Technik tätig und spielen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung innovativer Lösungen für technische Herausforderungen.
Die Tätigkeiten eines Ingenieurs variieren je nach Fachrichtung und Branche, in der er beheimatet ist. Jedoch gibt es einige Kernaufgaben, die für nahezu sämtliche Disziplinen typisch sind. Als Ingenieur beginnt man einen Auftrag meist mit einer Vorbereitungsphase. Hierbei analysiert man Anforderungen, erstellt technische Zeichnungen sowie Simulationen und beschäftigt sich mit der Zeit-, Budget- und Ressourcenplanung. Sobald der Entwurf abgeschlossen ist, geht man als Ingenieur in die Entwicklung und Konstruktion über. Nach der Auswahl geeigneter Materialen werden Einzelteile hergestellt sowie Prototypen angefertigt und getestet, um sicherzustellen, dass das Produkt den Spezifikationen entsprechend zuverlässig funktioniert.
Ingenieure sind aber auch in der Produktion tätig und kümmert sich um die Implementierung neuer Produkte oder Verfahren. Um eine lange Lebensdauer eines Produktes zu garantieren, ist man als Ingenieur außerdem mit der regelmäßigen Wartung und Überprüfung von Maschinen und Systemen betraut. Während und nach der Auftragserledigung dokumentiert der Ingenieur die verrichtete Arbeit in Projektberichten. Ingenieure sind auch mit dem Abfassen von Handbüchern bezüglich der richtigen Nutzung von Geräten und Systemen betraut.
Die Tätigkeit als Ingenieur ist regelmäßig mit einem großer Verantwortungsdruck verbunden, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Menschen und die Wirtschaftlichkeit von Projekten geht. Berufsbedingt kann man als Ingenieur häufig Krankheiten an psychischen Beschwerden wie Burnout oder Depressionen erkranken, welche wiederum zu einer Berufsunfähigkeit führen können (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Zusätzlich sind Ingenieure natürlich auch von allgemeinen Erkrankungen betroffen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, z.B. Krebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).
Sollten Sie als Ingenieur aufgrund von Krankheiten oder Gebrechen erwägen, eine Berufsunfähigkeit zu beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), ist die lediglich grobe Darstellung der Tätigkeit als Ingenieur, wie sie oben erfolgt ist, nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen Ingenieure in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Wie bereits dargestellt, sind gerade die Anforderungen an die Erstellung eines Stundenplans nicht unerheblich und auch die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist nicht immer einfach. Wir unterstützen daher Ingenieure auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit als Ingenieur durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.