Im Zuge eines Streits bezüglich der Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall eines Pferdewirts vor dem Landgericht Verden (Aller) erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Proxalto Lebensversicherung AG.
Nachdem der Versicherungsnehmer die Realschule erfolgreich abgeschlossen und ein Berufsgrundbildungsjahr auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft absolviert hatte, begann er eine Ausbildung zum Pferdewirt in den Bereichen Zucht und Haltung. Die finale Prüfung meisterte er mit Bravour und entschied sich dazu, die Ausbildung zum Pferdewirt Reiten direkt im Anschluss anzuhängen, um seine späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Nach einer etwa zehnjährigen Berufstätigkeit in dieser Branche legte der Pferdewirt zusätzlich die Meisterprüfung ab.
In zuletzt gesunden Tagen war er nach wie vor als Pferdewirt und zusätzlich als Gestütsleiter tätig. Sein Arbeitstag startete regelmäßig um 7:00 Uhr morgens, indem er die Pferde auf die Weide führte. Dort angekommen widmete sich der Pferdewirt der Ausbildung der Jungtiere. Hierbei ging es darum, die Pferde mit herkömmlichen Abläufen, wie dem Putzen, Aufhalftern, Trensen, Longieren, Satteln und Anreiten vertraut zu machen. Bei diesen Vorgängen musste der Pferdewirt stets mit Komplikationen rechnen und wissen, wie mit ungehorsamen Tieren umzugehen ist. Anschließend beschäftigte er sich mit dem Training der „älteren“ Pferde. Hierzu zählte auch der Springunterricht, für den der Pferdewirt Hindernisse auf- oder umbaute.
Ferner war er auch mit dem Füttern der Pferde, dem Ausmisten der Pferdeboxen und der gesundheitlichen Versorgung der Tiere betraut. Wenn ein Pferd krank war oder sich eine Verletzung zugezogen hatte, assistierte er dem Tierarzt oder nahm eigenständig Behandlungen vor. Des Weiteren unterstützte er auch den Hufschmied bei dessen Arbeiten und half bei Geburten während der Fohlensaison. Die verbleibende Arbeitszeit verbrachte der Pferdewirt mit Bürotätigkeiten, in deren Rahmen er Rechnungen prüfte, Dienstpläne für die Mitarbeiter erstellte, Käuferanfragen beantworte oder auf Kundenrezensionen reagierte.
Im Jahr 2015 richtete das Gestüt, bei dem der Pferdewirt beschäftigt war, ein Dressurturnier aus. Als stellvertretender Gestütsleiter musste er überall mitanpacken, was zu einer Überlastungssituation führte und schließlich in einem Bandscheibenvorfall resultierte. Nach wochenlanger krankheitsbedingter Pause und einem Wechsel der Arbeitsstelle, kam es durch den ordentlichen Bocksprung eines Pferdes, erneut zu Rückenbeschwerden. Infolgedessen nahm der Pferdewirt eine Umstrukturierung des Berufsalltags vor und konzentrierte sich fortan vornehmlich auf die Ausbildung der Lehrlinge und Arbeiten im Büro. Dennoch erlitt der Pferdewirt im Rahmen seiner Tätigkeit weitere Verletzungen in Gestalt eines Bruches des Mittelhandknochens und eines wiederholten Bandscheibenvorfalls.
Der Pferdewirt ging noch ein knappes Jahr seinen beruflichen Pflichten nach, bis er realisierte, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte nicht mehr imstande war, den gesamten beruflichen Aufgaben in ausreichender Form gerecht zu werden. Daher entschloss sich der Pferdewirt bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Proxalto Lebensversicherung AG, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nach seinem Bandscheibenvorfall zu beantragen. Hierzu stellte er einen entsprechenden Leistungsantrag (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die Proxalto Lebensversicherung AG mittels schriftlicher Erklärung mit, dass nach ihrer Auffassung eine Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall nicht vorläge. Die durch den Pferdewirt beigebrachten Unterlagen reichten laut Angabe des Versicherers nicht aus, um eine Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall nachzuweisen. Nach der entsprechenden Mitteilung wandte sich der Pferdewirt an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, die ihn fortan anwaltlich vertrat.
Nach Sichtung sämtlicher relevanter Dokumente, übersendeten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine Leistungsaufforderung an die Proxalto Lebensversicherung AG und reichten mit demselben Schreiben zusätzliche ärztlichen Unterlagen ein, um damit eine Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall zu belegen. Gleichwohl blieb die Proxalto Lebensversicherung AG bei ihrer ursprünglichen Leistungsablehnung. Es war sodann Klage geboten, um die Frage bezüglich einer Berufsunfähigkeit nach Bandscheibenvorfall gerichtlich zu klären.
Die Klageerhebung erfolgte vor dem zuständigen Landgericht Verden (Aller). Dieses ordnete nach Klageerhebung zunächst die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Anschließend ergingen Ladungen an die Parteien zu einer ersten Güteverhandlung. Nachdem in die Güteverhandlung eingetreten und die Sach- und Rechtslage erörtert worden war, erzielten die Parteien auf Anraten des Gerichts eine Einigung. Demnach erklärte sich die Proxalto Lebensversicherung AG dazu bereit, zur Abgeltung des Versicherungsfalls eine fünfstellige Vergleichssumme an den Pferdewirt zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Verden (Aller) macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Pferdewirten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Pferdewirt. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.