Notfallsanitäter erhält weiterhin Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression vom Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen im Rahmen einer Nachprüfung, dass die Berufsunfähigkeit wegen Depression von der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. weiterhin anerkannt wird und die zwischenzeitlich ausgesetzte Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an einen Notfallsanitäter wieder aufgenommen wird.

Tätigkeit als Notfallsanitäter

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Notfallsanitäter bei der Johanniter-Unfall-Hilfe beschäftigt. In diese Rahmen fungierte er auch als Praxisanleiter, wodurch er neben seiner Arbeit als Notfallsanitäter für die berufspraktische Schulung von Auszubildenden verantwortlich war. Hierbei betreute er zwei bis drei Auszubildende pro Lehrjahr und war darüber hinaus für die Weiterbildung der Kollegen auf der Rettungswache zuständig. Bei diesen Maßnahmen, die z. B. Reanimationskurs beinhalteten, folgten etwa 50 Mitarbeiter seinen Anweisungen.

2021 erweiterte er seinen Tätigkeitsbereich und bekleidete fortan eine Position als Honorardozent und Fachprüfer für Notfallsanitäter an der Johanniter-Akademie. In dieser Funktion war er zweimal monatlich an seinen freien Tagen von 8:00 bis 15 Uhr an einer Berufsschule und führte dort eine reine Lehrtätigkeit aus. Der Unterricht war zu gleichen Teilen in theoretische und praktische Übungen gegliedert. Die Vor- und Nachbereitung des Lehrvorstellungen beanspruchte zwei zusätzliche Stunden pro Unterrichtstag. Für seine Tätigkeit als Fachprüfer nahm der Notfallsanitäter am entsprechenden Prüfungsausschuss an vier Tagen im Jahr jeweils ganztägig in seiner Freizeit teil.

Der Beruf des Notfallsanitäters übte er im Schichtmodell aus. Hierbei erfolgte ein ständiger Wechsel zwischen acht- und zwölf-Stunden-Diensten, welche auch innerhalb der Schichtart (Früh- und Spätschicht) wechselten, sodass keine Regelmäßigkeit bezüglich seiner Arbeitszeiten herrschte. Ferner existierten keine festen Ruhe- oder Pausenzeiten, diese richteten sich nach dem Einsatzaufkommen. An einem durchschnittlichen Arbeitstag kam es zu fünf Einsätzen. Laut Arbeitsvertrag hatte der Notfallsanitäter eine reguläre Arbeitszeit von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche. Bei zwölf-Stunden Diensten (an 4 Tagen pro Woche) wurde die Arbeitszeit nur bis maximal zehn Stunden täglich erfasst, die darüber hinaus geleistete Arbeitszeit wurde als Bereitschaftsdienst gewertet.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Bei dem Notfallsanitäter bestanden – retrospektiv betrachtet – schon seit geraumer Zeit psychische Beschwerden. Bereits im Jahr 2011 registrierte er eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, welche sich zunächst durch Schlafstörungen und einer niedergeschlagenen Gemütslage äußerten. Seit diesem Augenblick befand sich der Notfallsanitäter wiederholt in ambulanter oder teilstationärer ärztlicher Betreuung und nahm mehrfach an Rehabilitationsmaßnahmen teil. Gemäß eines klinischen Entlassungsberichts aus dem Jahr 2018 wurde dem Notfallsanitäter angeraten, Nachtschichten zu vermeiden. Nichtsdestoweniger musste er regelmäßig Schichtdienste im Zeitraum von 16.00 bis 24.00 Uhr absolvieren. Auch die Empfehlung den Dienstplan des Notfallsanitäters auf Acht-Stunden-Dienste einzugrenzen, konnte nicht umgesetzt werden.

Anfang 2023 wurde dem Notfallsanitäter dann eine rezidivierende depressive Störung attestiert, weswegen er sich ab diesem Zeitpunkt in einem Zustand dauerhafter Arbeitsunfähigkeit befand. Der Notfallsanitäter entschied sich daraufhin einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) bei seinem Versicherer, der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Konkrete Verweisung im Nachprüfungsverfahren

Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Depression des Notfallsanitäters zunächst an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Nach lediglich einem Jahr macht der Versicherer jedoch von seinem Nachprüfungsrecht Gebrauch und stellte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrenten wieder ein. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. verwies den Notfallsanitäter dabei auf eine Tätigkeit in der Personaleinsatzplanung (siehe hierzu auch Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung). Der Notfallsanitäter konsultierte daraufhin Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Vorgehen gegen die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ließen sich anfangs alle relevanten Unterlagen vom Versicherer zukommen und prüften die Rechtmäßigkeit der Verweisung des Notfallsanitäters. Dabei kamen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass die konkrete Verweisung des Notfallsanitäters vorliegend nicht zulässig war, da die neu ausgeübte Tätigkeit sowohl nicht den Kenntnissen und Fähigkeiten des Notfallsanitäters gerecht wurde als auch nicht die gleiche gesellschaftlichen Wertschätzung mit sich brachte, wie seine Beschäftigung als hochqualifizierter Notfallsanitäter.

Aufgrund der anschließenden schriftlichen Aufarbeitung der diesbezüglichen Argumentation konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. davon überzeugen, seine Leistungspflicht weiterhin anzuerkennen und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente weiter zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente an Notfallsanitäter.

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