Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. im Streit um Berufsunfähigkeit wegen hyperkinetischer Bewegungsstörung vor dem Landgericht Ingolstadt.
Nach seinem Schulabschluss absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Bürokaufmann. Anknüpfend daran war er zwei Jahre lang als Sachbearbeiter tätig, ehe er sich dazu entschloss, seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten. Nachdem er anschließend ein paar Jahre als kaufmännischer Angestellter beschäftigt war, begab er sich erneut auf die Suche nach dem idealen Beruf und begann eine weitere Ausbildung zum Handelsfachwirt. In zuletzt gesunden Tagen fungierte der Versicherungsnehmer unterdessen als Betriebsbeauftragter für Abfallwirtschaft. Gleichzeitig fungierte er zudem als Betriebsleiter einer Hochleistungssortieranlage und als Abteilungsleiter im Bereich Recycling.
An einem herkömmlichen Arbeitstag war der Versicherungsnehmer mit der Erledigung nachfolgender Aufgaben betraut: Absprachen mit den Schichtleitern zur Einteilung des Tagesablaufs, Überprüfung der technischen Anlagenverfügbarkeit, Bearbeiten von E-Mails, z.B. Anfragen von Filialen und Behörden zur Abfallentsorgung, Konzipieren von Personaleinsatzplänen, Rundgang auf dem Betriebsgelände mit etwaiger Problembehebung, Planung der LKW Disposition, Teilnahme an Besprechungen und Preisverhandlungen, Systemdaten technischer Anlagen prüfen und dokumentieren, Artikelpflege und Untersuchung des Artikelstamms, Filialbesuche hinsichtlich der Kontrolle der Abfalltrennung und der Problembehebung vor Ort, sowie HACCP Kontrollen der Halle, des Hofes und der Flurförderfahrzeuge.
Der Versicherungsnehmer litt unter einer hyperkinetischen Bewegungsstörung. Charakteristisch für diese Erkrankungen sind unkontrollierte und unwillkürliche abnormale Bewegungen. Während bei der hypokinetischen Variante „zu wenig“ Bewegung das Problem darstellt, zeichnet sich die hyperkinetische durch „zu viel“ Bewegung aus. Zu den hyperkinetischen Störungen zählt der Tremor (Zittern), die Dystonie (anhaltende Muskelverkrampfung, welche zu einer abnormen Haltung führt), die Chorea (Überbeweglichkeit), der Myoklonus und die Tics.
Der Versicherungsnehmer war vom Typ Myoklonus betroffen und klagte über Myoklonien beider Beine sowie der Bauchmuskulatur. Unter Myoklonien versteht man unwillkürliche, kurze, plötzlichen und blitzartige Bewegungen durch Muskelkontraktionen (positiver Myoklonus) oder -inhibitionen (negativer Myoklonus).
Eine Behandlung des Versicherungsnehmers war nicht möglich und die Myoklonien traten zum Teil im Sekundentakt auf, weswegen er nicht mehr in der Lage war, seiner in zuletzt gesunden Tagen ausgeführten Tätigkeit nachzugehen. Er entschloss sich daher bei seinem Versicherer, dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G., einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen hyperkinetischer Bewegungsstörung zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. lehnte die Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente jedoch ab und berief sich im Zuge seiner Entscheidung auf ein von ihm in Auftrag gegebenes psychiatrisch-nervenärztliches Gutachten, nebst einem neuropsychologischen Gutachten und einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme. Der Versicherungsnehmer bat daher Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um fachkundige Unterstützung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Sichtung sämtlicher in Rede stehender Unterlagen, forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erneut zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen hyperkinetischer Bewegungsstörung auf. Der Versicherer wies jedoch die Forderung erneut zurück.
Der Versicherungsnehmer konnte sodann nachweisen, dass ihm der Pflegegrad 2 zuerkannt worden war. Auf dieser Grundlage konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Berufsunfähigkeit wegen hyperkinetischer Bewegungsstörung nochmals untermauern und forderten den Versicherer erneut zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Der Versicherer erklärte, jedoch erneut an der Ablehnung festzuhalten, weswegen sodann eine Klage geboten war.
Nach Klageerhebung vor dem zuständigen Landgericht Ingolstadt ordnete dieses das schriftliche Vorverfahren an. Nachdem die konkurrierenden Parteien die Sach- und Rechtslage erörtert hatten, ergingen die Ladungen zur mündlichen Verhandlung. Im Rahmen des Termins zur mündlichen Verhandlung konnte sodann eine Einigung der Parteien erzielt werden. Demnach verpflichtete sich der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G., einen Vergleichsbetrag in hoher fünfstelliger Höhe an den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Ingolstadt macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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