Berufsunfähigkeit einer Ärztin? Deutsche Ärzteversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in Prozess vor dem LG Nürnberg-Fürth

Im Streit um die Berufsunfähigkeit einer Ärztin wegen Depression und einem Parkinson-Syndrom vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrag durch die Deutsche Ärzteversicherung AG.

Tätigkeit als Ärztin

Nach dem erfolgreichen Bestehen des Abiturs, absolvierte die Versicherungsnehmerin ein Studium der Humanmedizin. In den Folgejahren war sie bei diversen Arbeitgebern u. a. als Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie als Notärztin beschäftigt und war in zuletzt gesunden Tagen nach wie vor als Ärztin tätig.

Ein Teil ihrer Tätigkeiten konnte die Ärztin von zu Hause aus erledigen, weswegen sie sich regelmäßig montags im Homeoffice befand. Ihre Aufgaben bestanden dabei vornehmlich in dem Schreiben von Attesten, dem Lesen von Arztbriefen, dem Befunden von Blutwerten sowie das Führen von Telefonaten mit Arztkollegen zu Absprachezwecken.

Den Rest ihrer wöchentlichen Arbeitszeit verbrachte die Ärztin in der Praxis. Hierbei führte sie Besprechungen mit medizinischen Fachangestellten, beantwortete Fragen, gab Rezepte und Befunde weiter, hielt gegebenenfalls Infekt- und Notfallsprechstunden, befundete Elektrokardiogramm- und Lungenfunktionsuntersuchungen, telefonierte mit Patienten, machte teilweise Hausbesuche, las Atteste sowie Arztbriefe und besprach diese anschließend mit Kollegen.

Berufsunfähigkeit einer Ärztin?

Im Jahr 2019 kam es erstmals zu zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit wegen eines Überlastungssyndroms und einer Anpassungsstörung. Wenig später kam es zu einem kompletten beruflichen Ausfall für einen Zeitraum von etwa einem Jahr, aufgrund von Depression und Angststörung. Seit diesem Augenblick befand sich die Ärztin fortwährend in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung.

Nach einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt erfolgte die stufenweise Wiedereingliederung bei ihrem letzten Arbeitgeber mit unveränderter Tätigkeit. Die Steigerung erfolgte von sechs auf zwölf und schließlich 16 Wochenstunden, ehe die Ärztin ihre Arbeit erneut aufgrund der Verschlechterung der psychopathologischen Symptomatik einstellen musste. Sie klagte über Ängste, Schwindel und Konzentrationsschwäche, die durch physiologische Symptome, wie Kreislaufprobleme, Blutdruckschwankungen, Magen-Darm-Beschwerden und Lagerungsschwindel intensiviert wurden.

Ende 2022 kamen zu dem Leiden vermehrt physiologische Symptome dazu. Sie wurde von Kraftlosigkeit, rascher Erschöpfung, Tremor (Zittern), Unsicherheit und Verlangsamung bei Bewegungen, nach vorne gebeugtem und kleinschrittigem Gehen, sowie Störungen der Feinmotorik geplagt. Durch eine weitere ärztliche Untersuchung wurde ihr sodann ein progredientes Parkinson-Syndrom in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert, welches sich bei fortbestehender Angsterkrankung schleichend entwickelt hatte. Im Zuge eines bildgebenden Verfahrens konnte eine beidseitig fehlende Aktivitätsaufnahme im Putamen (Areal im Großhirn) festgestellt werden, was letztendlich auf die Erkrankung Morbus Parkinson hindeutete.

Die Versicherungsnehmerin realisierte, dass sie ihren beruflichen Anforderungen auch bei geringerem Arbeitspensum nicht länger entsprechen konnte. Sie ging infolgedessen von ihrer Berufsunfähigkeit als Ärztin aus und entschloss sich daher, einen Leistungsantrag bei ihrem Versicherer, der Deutsche Ärzteversicherung AG, aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsentscheidung der Deutsche Ärzteversicherung AG

Die Deutsche Ärzteversicherung AG sah die Berufsunfähigkeit einer Ärztin als nicht nachgewiesen an und wies den Antrag der Ärztin aufgrund eines von ihr in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens zurück. Der Versicherer war zu der Überzeugung gelangt, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression bei der Ärztin vorlag. Die Ärztin wandte sich daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um fachkundige Unterstützung.

Verfahren gegen die Deutsche Ärzteversicherung AG

Auch nach außergerichtlicher Tätigkeit von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte weigerte sich die Deutsche Ärzteversicherung AG die Berufsunfähigkeit der Ärztin anzuerkennen. Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Deutsche Ärzteversicherung AG mehrfach erfolglos zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente aufgefordert hatten und zusätzlich weitere ärztliche Dokumente beigebracht hatten, war sodann Klage geboten.

Nach Erhebung der Klage vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth ordnetet dieses das schriftliche Vorverfahren an, um den Parteien zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage darzulegen. Anschließend ergingen die Ladungen der Parteien zur Güteverhandlung. Auf Vorschlag des Gerichts konnte im Rahmen dieses Termins eine Einigung erzielt werden. Die Deutsche Ärzteversicherung AG erklärte sich damit einverstanden, eine Vergleichssumme in fünfstelliger Höhe an die Ärztin zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

Anwalt erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit einer Ärztin.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.