Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn? Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zahlt Vergleichsbetrag nach Verhandlung vor dem LG Mosbach

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen im Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn vor dem Landgericht Mosbach die Zahlung eines hohen fünfstelligen Vergleichsbetrages durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Onlinehandel

Nach Beendigung der Schullaufbahn absolvierte die Versicherungsnehmerin eine dreijährige Berufsausbildung zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr. In zuletzt gesunden Tagen war sie als Sachbearbeiterin im Onlinehandel bei einer Firma beschäftigt, die sich auf den Vertrieb verschiedener elektrischer Heizsysteme für den Innen- und Außenbereich spezialisiert hatte. Hierbei arbeitete sie stets von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Aufgrund der etwa halbstündigen Mittagspause betrug die durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit pro Arbeitstag neun Stunden. Hinzu kam, dass die Versicherungsnehmerin bereits am Sonntagabend die Versandpapiere für das Verschicken der Bestellungen am nächsten Tag vorbereitete. Zu ihren Haupttätigkeiten zählten die Verarbeitung der aktiven Bestellungen, die Bearbeitung von Retouren und Gutschriften, administrative Tätigkeiten, wie das Beantworten von E-Mails, Liquiditätsplanungen, das Erstellen von Reports, sowie die Verantwortung und Pflege diverser Firmenkonten. Hinsichtlich der Verantwortung für die Abrechnungen sowie für die Kostenführung musste jederzeit ein hohes Maß an Konzentration an den Tag gelegt werden.

Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn?

Seit dem Jahr 2020 litt die Versicherungsnehmerin unter Durchfall, Magenkrämpfen, Wassereinlagerungen, Kopf- und Gelenkschmerzen, Konzentrationsproblemen, vermindertem Antrieb und anhaltender Müdigkeit. Infolgedessen unterzog sie sich einer fachärztlichen Begutachtung durch einen Internisten und Gastroenterologen. Im Zuge dessen wurde die Diagnose Morbus Crohn gestellt und man begann damit, die notwendigen Behandlungen einzuleiten.

Obwohl sie zunächst weiterhin berufstätig war, deutete sich für die Versicherungsnehmerin rasch eine Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn an. Sie hatte im Laufe der Zeit mit zunehmenden Einschränkungen zu kämpfen. Ihre Konzentrationsprobleme sorgten dafür, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr fehlerfrei und in angemessener Geschwindigkeit erledigen konnte. Das Erfordernis ständiger Erreichbarkeit, gepaart mit dem hohen Stresspegel, der Verantwortungsübernahme und den vielen Überstunden, verstärkten ihre Magen-Darm-Probleme. Durch die Symptome konnte sie gleichwohl das lange Sitzen, die Bildschirmtätigkeit, sowie das schwere Heben nicht mehr länger bewältigen.

Die gesundheitsbedingten Leistungseinbußen waren derart gravierend, dass die Versicherungsnehmerin ihre Anstellung beenden musste. Im weiteren Verlauf versuchte sie durch kurzfristige anderweitige Tätigkeiten, erneut in die Arbeitswelt einzusteigen, was aber weitestgehend ohne Erfolg blieb. Die Versicherungsnehmerin beantragte daher, ihre Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn durch die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. feststellen zu lassen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin bleibt erfolglos

Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. kam zu dem Schluss, dass nach ihrer Maßgabe keine Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin wegen Morbus Crohn vorlag und sie noch dazu die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt habe. Daher erklärte der Versicherer den Rücktritt vom streitgegenständlichen Versicherungsvertrag und obendrein die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung. Die Versicherungsnehmerin beauftragte daraufhin Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Verfahren gegen den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten die in Rede stehenden Unterlagen und forderten den Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erneut zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn auf. Der Versicherer machte jedoch keine Anstalten, von seiner ursprünglichen Entscheidung abzurücken, weswegen sodann Klage geboten war.

Nach der Klageerhebung vor dem zuständigen Landgericht Mosbach, ordnete dieses das schriftliche Vorverfahren an. Hiermit wurde den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, die Sach- und Rechtslage schriftlich darzulegen. Anschließend ergingen die Ladungen zur Güteverhandlung mit potenziell anschließendem Haupttermin. Im Zuge der Güteverhandlungen schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichts dann einen Vergleich. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erklärte sich danach dazu bereit, eine hohe fünfstellige Vergleichssumme an die Versicherungsnehmerin zu zahlen.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Mosbach macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Informationen konkret zur Berufsunfähigkeit wegen Morbus Crohn finden Sie hier.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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