Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Industriekaufmann bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeit wegen Depression und erreichen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Der Industriekaufmann hatte schon seit einigen Jahren mit psychischen Beschwerden, in Gestalt einer depressiven Störung, zu kämpfen. Hierdurch kam es immer wieder zu krankheitsbedingten Ausfällen bei der Arbeit und zu Klinikaufenthalten. Durch die Erkrankung war ihm eine adäquate Ausübung seiner damaligen Tätigkeit nicht mehr möglich, weswegen eine Umschulung erfolgte. Während der beruflichen Neuorientierung hatte der Industriekaufmann ebenfalls mit einer starken depressiven Symptomatik und mit Ängsten zu kämpfen, weswegen er sich parallel in psychiatrisch psychotherapeutischer Behandlung befand.
Nachdem der Industriekaufmann den Abschluss unter Zuhilfenahme starker Bedarfsmedikation erfolgreich gemeistert hatte, kam er bereits bei der Einarbeitung in den neunen Beruf und den anfänglichen Schulungen kognitiv an seine Grenzen. Er hatte insbesondere Schwierigkeiten damit, sich konkrete Abläufe und Vorgehensweisen einzuprägen, dem Kurs inhaltlich zu folgen, sowie soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. Im weiteren Verlauf intensivierten sich die Konzentrationsprobleme und seine Vergesslichkeit. Er konnte sich kaum mehr auf Vorgänge fokussieren oder diese sachgemäß bearbeiten. Dies wirkte sich auch auf das Privatleben des Industriekaufmannes aus. Er klagte über Schlafstörungen, zog sich aus dem Sozialleben zurück und entwickelte sogar Suizidgedanken.
Für eine kurze Zeit gelang es ihm noch unter Einfluss von Beruhigungsmitteln und Koffeinsubstitution, ohne negativ aufzufallen, das Mindestmaß an Aufgaben zu erfüllen, ehe er endgültig seine mentale und körperliche Grenze erreichte. Er fiel sodann krankheitsbedingt aus, blockte jeglichen Kontakt zum Arbeitgeber aus Angst ab und war fortan arbeitslos krankgeschrieben. Er entschied sich daher, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag zur Feststellung seiner Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Zu diesem Zweck griff der Industriekaufmann auf die fachkundige Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zurück.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte widmeten sich nach der Mandatierung zunächst der Klärung der Frage, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression vorliegend gegeben war bzw. ist, und sichteten zu diesem Zweck das vom Industriekaufmann übersandte Material. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn der Industriekaufmann seinen Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über die zeitliche Ausgestaltung der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Erscheinungen nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der regelmäßigen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte erachteten eine Berufsunfähigkeit vorliegend als gegeben, weswegen sie gemeinsam mit dem Industriekaufmann einen Stundenplan erstellten, der dessen Berufsalltag, inklusive der Auswirkungen der Depression auf seine Tätigkeit, exakt porträtierte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Depression des Industriekaufmanns an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Industriekaufleuten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Industriekaufmann. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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