Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. eine Vergleichszahlung zugunsten der Erbengemeinschaft eines Industriemechanikers im Streit um dessen Berufsunfähigkeit nach Corona-Impfung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Hauptschule absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker und legte anschließend eine Meisterprüfung als Techniker ab. In zuletzt gesunden Tagen war er als Maschinenbaukonstrukteur mit einem Arbeitspensum von 40 Wochenstunden beschäftigt.
Zu seinen Tätigkeiten gehörten das Neuentwickeln von Konstruktionen am Computer, die Bearbeitung von Konstruktionsaufträgen, das Erstellen von Zeichnungen, das Anlegen und Pflegen von Stücklisten, Dokumentationen, die Programmierung von Blechteilen, sowie Unterstützungsleistungen in der Werkstatt, wenn Probleme auftraten. Die Arbeit des Industriemechanikers war kaum von körperlicher Anstrengung geprägt, da er sie dauerhaft sitzend im Büro verrichten konnte. Die Tätigkeit erforderte vielmehr geistige Gegenwärtigkeit, da er stundenlang konzentriert vor dem Computer sitzen musste.
Der gelernte Industriemechaniker bemerkte nach der zweiten Vergabe des mRNA-Impfstoffes gegen das Coronavirus eine Verminderung der körperlichen und geistigen Belastbarkeit. Konkret litt er unter Belastungsdyspnoe, eine Kurzatmigkeit, die bei Aktivität oder Stress auftrat, Schwindel und Kraftlosigkeit. Obwohl sich der Industriemechaniker von den unterschiedlichsten Ärzten im Rahmen zahlreicher Untersuchungen untersuchen ließ, konnte keine spezielle Diagnose gestellt werden.
Der Industriemechaniker vermochte seine Arbeit aufgrund der Belastungsintoleranz nicht mehr sachgemäß zu erledigen und entschied sich deshalb, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G., einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit nach Corona-Impfung zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. verweigerte im Rahmen der Leistungsprüfung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Diesen Umstand begründete der Versicherer damit, dass der Industriemechaniker versäumt hatte, seine Berufsunfähigkeit nach Corona-Impfung binnen drei Monaten bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. zu melden. Durch das Verstreichen der Frist wären die Leistungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht erfüllt.
Nachdem der Industriemechaniker von der Ablehnung der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. Kenntnis erlangt hatte, wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um sie mit der Weiterverfolgung seiner Interessen zu beauftragen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und sichteten zunächst die in Rede stehenden Unterlagen. Daran anknüpfend widersprachen sie der Ablehnung der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. und forderten den Versicherer dazu auf, den vertraglichen Pflichten nachzukommen. Dabei zeigten sie auf, dass der Industriemechaniker den Versicherungsfall sehr wohl rechtzeitig angezeigt hatte. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. lehnte eine Berufsunfähigkeit nach Corona-Impfung weiterhin ab.
Nachdem der Industriemechaniker überraschend verstorben war, verfolgte dessen Erbengemeinschaft die Forderung ihres Sohnes weiter. Im weiteren Verlauf konnten sich die Parteien dann auf einen Vergleich einigen, wonach sich die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. zur Zahlung eines Vergleichsbetrages an die Erbengemeinschaft des Industriemechanikers bereit erklärte.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Industriemechanikern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Industriemechaniker. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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