Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiten einen Versicherungsvermittler bei der Erstellung eines Leistungsantrages und erreichen die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie durch den Berufsunfähigkeitsversicherer.
Nachdem er bereits seine Mutter in Kindertagen an den Folgen eines Hirntumors verloren hatte, erhielt der Versicherungsvermittler im Sommer 2022 ebenfalls die Diagnose eines Gehirntumors. Zwar konnte seine Grunderkrankung Krebs durch die erfolgreich kombinierte Therapie aus operativer Teilentfernung des Tumorgewebes, einer Strahlentherapie und einer anschließenden Chemotherapie zunächst zurückgedrängt werden, allerdings blieben andere Beschwerden unverändert bestehen.
Den Versicherungsvermittler plagten vor allem eine Epilepsie, die auch nach zahlreichen Versuchen einer medikamentösen Behandlung, nicht eingedämmt werden konnte und anhaltende psychische Belastungen in Form einer depressiven Störung. Diese Symptome hatten auch im beruflichen Kontext negative Folgen. Der selbstständige Versicherungsvermittler verlor beispielsweise in Folge seiner epileptischen Anfälle seine Fahrtüchtigkeit, wodurch ein essenzieller Bestandteil seiner Tätigkeit, nämlich das Besuchen von Kunden im Außendienst, stark eingeschränkt wurde. Der komplexe Prozess der Kundenberatung wurde ebenfalls durch die Einschränkung seiner kognitiven Fähigkeiten massiv erschwert. Insbesondere wenn er unter großer Anstrengung probierte, sich zu fokussieren, erhöhte sich das Risiko eines epileptischen Anfalls.
Im Juli 2023 stellte der Krankentagegeldversicherer die Zahlung des versicherten Krankentagegeldes wegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit im Sinne der MB/KT ein. Der Versicherungsvermittler entschied daraufhin, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Zu diesem Zweck wandte er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigten sich zunächst mit der Klärung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie des Versicherungsvermittlers vorliegend gegeben war, und sichteten zu diesem Zweck die von dem Versicherungsvermittler beigebrachten Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn der Versicherungsvermittler seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, welcher sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht länger geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte erachteten den Grad der Berufsunfähigkeit vorliegend als erreicht, weswegen sie gemeinsam mit dem Versicherungsvermittler einen Stundenplan erstellten, der dessen Berufsalltag, inklusive der Auswirkungen der Epilepsie auf seine Tätigkeit, exakt wiederspiegelte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung relevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit wegen Epilepsie des Versicherungsvermittlers ohne Umschweife an und begann mit der Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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