Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Bundeswehroffizier bei der Beantragung einer Dienstunfähigkeitsrente im Zusammenhang mit einer Dienstunfähigkeit wegen PTBS.
Der Bundeswehroffizier wurde im Rahmen seines Dienstes in verschiedene Auslandseinsätze u.a. auch in Afghanistan entsandt. Im Anschluss an diese Auslandseinsätze kam es im Dienst vermehrt zu erheblichen Anspannungsmomenten, der Bundeswehroffizier war zunehmend dissoziiert und wurde von Albträumen geplagt. Dies gipfelte schließlich in Flashbacks während Übungen und in einer vollständigen Führungsunfähigkeit seinerseits.
Insbesondere im privaten Bereich zog sich der Bundewehroffizier immer weiter zurück und fiel durch aggressives Verhalten und psychischer Gewalt gegenüber seinen Mitmenschen auf. Als sich der Bundeswehroffizier daraufhin untersuchen ließ, wurde ihm die Diagnose einer PTBS (posttraumatischer Belastungsstörung) und einer Depression gestellt. Nach einem Klinikaufenthalt zur stationären Therapie begann seine berufliche Rehabilitation. In bis zu dreimal wöchentlich stattfindender ambulanter Therapie wurde das Trauma so weit wie möglich aufgearbeitet. Im weiteren Verlauf wurde er in einen anderen Tätigkeitsbereich verlegt, in dem sich sein Zustand verbesserte.
Nach weitestgehender Stabilisierung und größtenteils abgeschlossener Traumatherapie wechselte der Bundeswehroffizier unter fortbestehender ambulanter Psychotherapie zurück in den Truppendienst. Hierbei machten sich zwar weiterhin erhebliche Einschränkungen bemerkbar, jedoch konnte er unter enormen Anstrengungen eine aus Sicht der Vorgesetzten zufriedenstellende Arbeit leisten.
Nach der Übernahme als Berufsoffizier, dem Abzug aus Afghanistan, dem Beginn des Ukrainekonflikts und dem Wechsel in der Divisionsführung kam es gesundheitlich jedoch zu einem Totalzusammenbruch, der schließlich in einer dauerhaften Krankschreibung des Bundeswehroffiziers mündete. Seitdem war es ihm nur noch selten möglich, ohne seine Pflegeperson das Haus zu verlassen. Zur Einhaltung einer Tagesstruktur war er fortan auf Unterstützung angewiesen. Bei kleinsten Veränderungen geriet er prompt auf ein sehr hohes Anspannungslevel und begann stark zu dissoziieren. Sofern er der Situation nicht entkommen konnte, reagierte er verbal aggressiv und konnte körperliche Ausschreitung nur durch erlernte Entspannungsverfahren unter höchster Anstrengung vermeiden.
Der Bundeswehroffizier entschloss sich daher, einen Leistungsantrag aufgrund von Dienstunfähigkeit wegen PTBS bei seinem Dienstunfähigkeitsversicherer zu stellen. Um die Antragsstellung nicht allein bewältigen zu müssen, mandatierte er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Im Wesentlichen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In Abgrenzung zu gewöhnlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen, enthalten Dienstunfähigkeitsversicherungen allerdings eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Hierbei differenziert man zwischen „echten“ und „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln (siehe hierzu: Dienstunfähigkeitsversicherung).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ordneten alle essenziellen Dokumente des Bundeswehroffiziers, wie Unterlagen zu dessen Ruhestand, die ärztlichen Gutachten und Einkommensnachweise, um diese anschließend in einem Leistungsantrag zusammenzufügen. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entwarfen sodann den vollständig ausgefüllten Leistungsantrag, sodass dieser beim Versicherer eingereicht werden konnte. Der Versicherer stellte daraufhin kurze Zeit später die Dienstunfähigkeit wegen PTBS des Bundeswehroffiziers fest.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Dienstunfähigkeit von Soldaten finden Sie dabei unter Dienstunfähigkeit als Soldat. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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