Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose eines Werbekaufmanns anerkannt!

Ein Werbekaufmann erreicht mithilfe eines von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten Leistungsantrages die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose durch den Versicherer.

Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose

Bereits während seiner Ausbildung machten sich bei dem Werbekaufmann erste Anzeichen einer Zwangsneurose mit Kontrollzwängen bemerkbar. Aus Angst vor Unfällen aller Art gepaart mit einer ausgeprägten visuellen Imagination potenzieller Unglückskonsequenzen, verspürte er den Drang, ständig verschiedenste technische Einrichtung hinsichtlich ihrer Makellosigkeit zu überprüfen. Die Störung war so weit fortgeschritten, dass er bei Verabredungen andauernd zu spät kam oder kurzfristig absagte, weil er es nicht mehr zeitig aus der Wohnung geschafft hatte.

In der Folgezeit entwickelte der Werbekaufmann erstmalig eine akute Suizidalität und wurde daher in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses vorstellig. Der zuständige Arzt attestierte ihm eine schwere Zwangsneurose und empfahl ihm, sich ohne Umschweife in psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung zu geben. Trotz diversen stationären Klinikaufenthalten und zahlreichen Arbeitsplatzwechseln, konnte langfristig keine Besserung der Symptomatik erzielt werden.

Zuletzt klagte der Werbekaufmann unverändert über Zwangsgedanken und hatte unterdessen zusätzlich hypochondrische Ängste, eine Depression, sowie ein akutes Erschöpfungssyndrom infolge der schweren psychischen Krankheitsgeschichte, entwickelt. Durch das Fatigue-Syndrom fühlte er sich den ganzen Tag über schlapp und kraftlos und wurde ferner ein bis zwei Mal pro Tag von Müdigkeitsanfällen überrascht (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom). In diesen Situationen war er außerstande einen klaren Gedanken zu fassen und musste sich umgehend schlafen legen. Das führte dazu, dass er insgesamt etwa 13 Stunden pro Tag mit Schlafen verbrachte. Die Erledigung kleinster Aufgaben, raubte ihm seine gesamte Kraft und insbesondere nach anstrengenderen Tätigkeiten im Haushalt brauchte er teilweise bis zu zwei Tagen, um sich einigermaßen zu erholen.

Die Summe all dieser Umstände, brachten den Werbekaufmann dazu, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag zur Feststellung seiner Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente vertraute der Werbekaufmann auf die fachkundige Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte widmeten sich zunächst der Frage, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose des Werbekaufmannes zu bejahen war und sichteten zu diesem Zweck die vom Werbekaufmann überlassenen Unterlagen. Von einer Berufsunfähigkeit kann ausgegangen werden, wenn der Werbekaufmann seinem Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr nachkommen kann. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über die zeitliche Ausprägung der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Beschwerden nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der gewöhnlichen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erachteten den Grad der Berufsunfähigkeit als erreicht, weswegen sie gemeinsam mit dem Werbekaufmann einen Stundenplan entwarfen, der dessen Arbeitsalltag, inklusive der Bedeutung der Zwangsneurose auf dessen Tätigkeit, exakt porträtierte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer sämtliche entscheidungsrelevanten Umstände anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nachdem der Stundenplan bzw. Tätigkeitsplan erstellt worden war, konnten die gesammelten Unterlagen gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Dieser bestätigte die Berufsunfähigkeit wegen Zwangsneurose des Werbekaufmanns postwendend und begann die entsprechenden Rentenleistungen an diesen auszukehren.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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