Nach einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Leistungsantrag erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen eines Fliesenlegers vollumfänglich an.
Der Fliesenleger litt bereits seit über zehn Jahren an Rückenproblemen und konnte sich gar nicht mehr entsinnen, wann er das letzte Mal wirklich schmerzfrei gewesen war. In der Vergangenheit konnte er die Schmerzen immer mit Spritzen behandeln, welche er aus eigener Tasche finanziert hatte. Das ständig schwere Tragen und die Erledigung von Arbeiten in Zwangshaltung und gebückter Haltung trugen jedoch dazu bei, dass sich die Problematik immer stärker ausprägte. In einem schleichenden Prozess traten die Rückschmerzen immer häufiger und mit gesteigerter Intensität auf, sodass der Fliesenleger oftmals einen Arzt konsultieren musste.
Nach einer Operation des Karpaltunnels an beiden Händen und einer langen Krankschreibung, wechselte er seinen Arbeitgeber und reduzierte auch seine Arbeitszeit. Jedoch kam es auch im Rahmen seiner neuen Anstellung im Arbeitsalltag gehäuft zu Ausfällen aufgrund der Rückenschmerzen. Die Beschwerden waren so stark, dass sie schon morgens beim Aufstehen einsetzten und teilweise bis zu einem Taubheitsgefühl in den Beinen reichten. Dennoch quälte er sich weiter zur Arbeit zu gehen, aus Sorge seine Rechnungen nicht länger zahlen und seine Familie nicht mehr ernähren zu können.
Als er jedoch eines morgens schmerzbedingt nahezu bewegungsunfähig erwachte, suchte der Fliesenleger erneut einen Arzt auf. Hierbei wurde ihm geraten, eine zweiwöchige Schmerztherapie im Krankenhaus anzutreten. Diese Diagnostik veranlasste den Fliesenleger dazu, bei seinem Versicherer einen Antrag auf Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um die Antragsstellung nicht allein stemmen zu müssen, bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um fachliche Unterstützung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zu Beginn galt es erstmal das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet ist, eine Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen des Fliesenlegers hinreichend zu untermauern (weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen siehe hier). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Konkret war es demnach notwendig, dass der Fliesenleger die in zuletzt gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % verrichten konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Um dem Versicherer das Vorliegen der Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen nachzuweisen, wurde ein den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung entsprechender Stundenplan (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)) konzipiert. Diesem Stundenplan konnten Art & Umfang der Fliesenlegertätigkeit, sowie das zeitliche Ausmaß der Beschwerden auf den Beruf, entnommen werden (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Anschließend konnte der Leistungsantrag an den Versicherer versendet werden.
Aufgrund des präzise ausgefüllten Leistungsantrages erkannte der Versicherer sodann zeitnah die Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den Fliesenleger.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Fliesenlegern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Fliesenleger. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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