Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch? – Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Fraglich ist, ob in Folge eines Unfalls eine Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch eintreten kann. Betroffene haben aufgrund der Verletzung häufig mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen. Zur Behandlung des Oberschenkelhalsbruchs ist meist eine Operation notwendig; in komplizierten Fällen bedarf es sogar der Versorgung mit Prothesen im Hüftbereich. Doch wie kommt es überhaupt zu einem Oberschenkelhalsbruch? Welche Anforderungen sind an die Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch zu stellen? Und was müssen Versicherungsnehmer beachten, wenn sie Leistungen aus der Unfallversicherung geltend machen möchten?

Wie kommt es zu einem Oberschenkelhalsbruch?

Bei einem Oberschenkelhalsbruch, auch Schenkelhals- oder Femurhalsfraktur genannt, bricht der zwischen dem Kopf und dem kleinen und großen Rollhügel – Trochanter – des Oberschenkelknochens verlaufende Schenkelhals. Zwei Drittel der Brüche am Oberschenkelknochen ereignen sich im hüftnahen Bereich. Fachleute sprechen dann von einer proximalen Femurfraktur. Auch der Oberschenkelhalsbruch zählt dazu.

Risikogruppe für einen Oberschenkelhalsbruch sind vorwiegend ältere Menschen, wobei Frauen (vor allem nach der Menopause) in etwa doppelt so oft betroffen sind wie Männer. Menschen, die unter Osteoporose leiden, sind noch einmal stärker gefährdet. Im Alter nimmt die Knochendichte bei jedem Menschen ab. Bei Osteoporose-Erkrankten sinkt die Knochendichte jedoch stärker als üblich, was zu einer Steigerung des Risikos führt. Unter diesen Umständen können Knochen bereits unter geringer Krafteinwirkung brechen. Ausreichen kann dann schon ein Sturz aus niedriger Höhe sein. Bei jungen Menschen ist meist deutlich mehr Krafteinwirkung erforderlich, um einen derartigen Knochenbruch zu verursachen. So etwa ein Sturz aus großer Höhe oder ein Verkehrsunfall.

Ein Oberschenkelhalsbruch stellt eine schwerwiegende Verletzung dar. Bei älteren Menschen kommt es in weiterer Folge mitunter zu Immobilität, Bettlägerigkeit, Pflegebedürftigkeit und dem Verlust der Selbstständigkeit. Typische Symptome eines Oberschenkelhalsbruchs sind u.a. Druck- und Klopfschmerzen an der Außenseite der Hüfte, Ruheschmerzen in der Leiste und Hüfte, Bewegungseinschränkung, Prellmarken und Blutergüsse an der Hüfte und eine Verkürzung des betroffenen Beins.

Die Diagnose des Arztes erfolgt durch die Anamnese, Inaugenscheinnahme sowie Abtasten des Beines und der Hüfte und die Zuhilfenahme bildgebender Verfahren. Bezüglich der Behandlung ist meist ein operativer Eingriff von Nöten. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Hüftkopf-erhaltenden Verfahren und dem Gelenk-ersetzenden Verfahren durch Eingliederung einer Prothese.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Die Erfolgsstorys der Kanzlei Jöhnke & Reichow

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren im Bereich der Unfallversicherung erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:


 

Wann kommt es zur Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch?

Erwägt der Versicherungsnehmer, nach einem Oberschenkelhalsbruch Invaliditätsleistungen bei seinem Unfallversicherer geltend zu machen, muss zunächst ein Unfall vorliegen. Ein Solcher ist gegeben, sofern die versicherte Person infolge eines plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses, ungewollt eine Gesundheitsschädigung erleidet (siehe hierzu: Unfallversicherung).

Diese Gesundheitsschädigung müsste ferner dauerhaft sein, sog. Invalidität. Regelmäßig wird innerhalb der Versicherungsbedingungen auf eine Gliedertaxe verwiesen, um die Invalidität für bestimmte Körperteile definiert. Ist ein Körperteil infolge eines Unfalls geschädigt, kann mithilfe des entsprechenden Prozentwertes und der vereinbarten Versicherungssumme kalkuliert werden, welchen Betrag die Versicherung zu entrichten hat. Anhand der Gliedertaxe kann also der Grad der Invalidität abgelesen werden, welcher wiederum dazu dient, die Höhe der fälligen Invaliditätsleistung zu beziffern.

Die Gliedertaxe ist hinsichtlich der berücksichtigten Körperteile nicht allzu spezifisch, weswegen sich der Oberschenkelhals darin nicht wiederfinden lässt, sondern nur das Bein insgesamt. Es ist daher die Frage zu beantworten, inwiefern eine Fraktur des Oberschenkelhalses die generelle Funktionalität des kompletten Beines beeinflusst.

Ob als Unfallkonsequenz eine Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch in Rede steht, muss also stets im Einzelfall bewiesen werden und darf nicht in eine allgemeingültige Aussage eingegliedert werden. Entscheidend ist die Schwere des Unfalls, die Tragweite der körperlichen Schädigung und die vertraglich festgesetzten Versicherungsbedingungen.

Unfallversicherung lehnt Invaliditätsleistung ab?

Erkennt der Versicherer eine Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch nicht an, so kann es sich empfehlen, die Leistungsfallentscheidung des Versicherers durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich zu beleuchten. Auch dafür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherten gerne zur Verfügung. Gerade dann, wenn der Versicherer nicht nur die Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch ablehnt, sondern  die Unfallversicherung insgesamt durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung beenden möchte, da der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht angeblich verletzt hat, sollte sich der Versicherungsnehmer um fachkundige Unterstützung bemühen.

Fazit

Bricht bei einem Unfall der Oberschenkelhals, so kann nicht ohne Umschweife auf eine Invalidität und damit auch einen Anspruch aus der Unfallversicherung gefolgert werden. Ob ein Anspruch aus der Unfallversicherung besteht, hängt stets vom Einzelfall ab und muss hinreichend ärztlich und rechtlich untermauert werden. Gerne unterstützen die im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Versicherte dabei. Weitere Informationen finden Sie auch unter Unfallversicherung

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt hilft bei Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.