Kann eine Invalidität nach Schlüsselbeinbruch eintreten? Ein Bruch des Schlüsselbeins geht mit immensen Schmerzen und nicht unerheblichen Einschränkungen im Alltag einher. Es drängt sich aber auch die Frage auf, ob eine derartige Verletzung dazu geeignet ist, eine Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung zu begründen. Diese Problematik sowie die Fragen, was ein Schlüsselbeinbruch überhaupt ist, und worauf Versicherungsnehmer aufpassen müssen, sollten sie nach einem Schlüsselbeinbruch eine Invaliditätsleistung beanspruchen wollen, soll in diesem Beitrag behandelt werden.
Das Schlüsselbein, auch Clavicula genannt, hat eine wichtige Funktion im Schultergürtel. Es verbindet das Brustbein mit dem Schulterblatt und bildet gemeinsam mit dem Schulterblatt und dem Oberarmknochen das Schultergelenk. Das Schlüsselbein fungiert als Stütze für den Arm und gewährleistet dessen Beweglichkeit. Darüber hinaus schützt es essenzielle Blutgefäße und Nerven, die unter ihm verlaufen. Außerdem spielt das Schlüsselbein eine Rolle für die aufrechte Haltung sowie das Gleichgewicht des Oberkörpers.
Ein Schlüsselbeinbruch (Claviculafraktur) resultiert häufig aus einer direkten Gewalteinwirkung auf das Schlüsselbein, etwa durch einen Sturz auf den ausgestreckten Arm oder einen heftigen Schlag auf die Schulter. Auch aus Sportunfällen, Fahrradstürzen oder Autounfällen kann eine Schlüsselbeinfraktur entstehen. Wegen seiner exponierten Lage ist das Schlüsselbein besonders verletzungsanfällig. Gerade bei Kindern bricht das Schlüsselbein schneller als bei Erwachsenen, da es noch nicht vollumfänglich ausgereift ist.
Eine Schlüsselbeinfraktur macht sich durch verschiedene Symptome, wie starke Druckschmerzen im Bereich des Bruches, gepaart mit Schwellungen und Blutergüssen bemerkbar. Bewegungen des Schultergelenks verursachen dann starke Schmerzen und die Bewegungsfähigkeit des Armes ist häufig deutlich herabgesetzt. Gelegentlich sind auch Geräusche wie ein Knirschen oder Knacken zu vernehmen, wenn die Bruchstücke aneinander reiben. Zudem kann eine sichtbare Verformung oder Vorwölbung des Schlüsselbeins beobachtet werden. Eine offene Verletzung mit Durchbruch der Haut tritt hingegen seltener auf. Manchmal, wenn die Nerven geschädigt wurden, kommt es ebenfalls zu Taubheitsgefühlen oder Kribbeln im Arm.
Die Diagnose erfolgt gemeinhin mittels einer körperlichen Inaugenscheinnahme und bildgebenden Maßnahmen. Der behandelnde Arzt vergewissert sich hinsichtlich der Beweglichkeit des Arms und überprüft das verletzte Areal sorgsam auf Verformungen, Schwellungen oder punktuellen Schmerzen. Anschließend wird ein Röntgenbild erstellt. Sofern aus diesem keine hinreichenden Erkenntnisse hervorgehen, kann der Arzt eine Computertomographie (CT) oder eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchführen. Behandlungsmöglichkeiten bestehen in Form einer konservativen Therapie, durch Vergabe von Schmerzmitteln und Ruhigstellen des Bruchs durch einen Rucksackverband, oder eine operative Maßnahme bei einer komplexeren Fraktur. Je nach Schwere der Verletzung nimmt der Heilungsprozess mehrere Wochen in Anspruch, bei erfolgter Operation gegebenenfalls länger.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren im Bereich der Unfallversicherung erfolgreich für die Rechte von Versicherten gestritten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Möchte der Versicherungsnehmer nach einem Schlüsselbeinbruch Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen, muss sich zunächst ein Unfall zugetragen haben. Unter einem Solchen versteht man das unfreiwillige Erleiden einer Gesundheitsschädigung, infolge eines plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses (siehe hierzu: Unfallversicherung).
Bei der versicherten Person müsste ferner eine Invalidität nach Schlüsselbeinbruch bestehen. Diese ist gegeben, wenn eine Gesundheitsschädigung dauerhaft besteht. Hinsichtlich der Frage nach der Höhe der Entschädigungsleistung, kann der Invaliditätsgrad herangezogen werden. Dieser kann anhand einer tabellarischen Auflistung, in der diversen Körperteilen ein gewisser Prozentwert zugewiesen ist, ermittelt werden. Diese sogenannte Gliedertaxe wird regelmäßig in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Verunglückt nun eine versicherte Person und schädigt dadurch eines ihrer Körperteile, kann unter Berücksichtigung des zugehörigen Prozentsatzes und der vereinbarten Versicherungssumme berechnet werden, in welcher Höhe der Versicherer leisten muss. Das Schlüsselbein ist jedoch gemeinhin nicht in die Gliedertaxe eingegliedert, sondern nur das Schultergelenk. Daher ist zu klären, welche Bedeutung das Schlüsselbein für die Funktion des gesamten Schultergelenks hat.
Ob eine Invalidität nach Schlüsselbeinbruch infolge eines Unfalls eingetreten ist, hängt davon ab, wie gravierend der Unfall war, welches Ausmaß die körperliche Beeinträchtigung annimmt und schließlich welche Konditionen vertraglich gesichert wurden. Die Frage kann nicht mit einer allgemeingültigen Aussage beantwortet werden, sondern muss im konkreten Einzelfall substanziiert geprüft werden.
Erkennt der Versicherer eine Invalidität nach Schlüsselbeinbruch nicht an, so kann es sich empfehlen, die Leistungsfallentscheidung des Versicherers durch einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich zu beleuchten. Auch dafür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Versicherten gerne zur Verfügung. Gerade dann, wenn der Versicherer nicht nur die Invalidität nach Schlüsselbeinbruch ablehnt, sondern die Unfallversicherung insgesamt durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung beenden möchte, da der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht angeblich verletzt hat, sollte sich der Versicherungsnehmer um fachkundige Unterstützung bemühen.
Bricht bei einem Unfall das Schlüsselbein, so kann nicht ohne Umschweife auf eine Invalidität und damit auch einen Anspruch aus der Unfallversicherung gefolgert werden. Ob ein Anspruch aus der Unfallversicherung besteht, hängt stets vom Einzelfall ab und muss hinreichend ärztlich und rechtlich untermauert werden. Gerne unterstützen die im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Versicherte dabei. Weitere Informationen finden Sie auch unter Unfallversicherung
Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.