Kann Parkinson zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene, die an Parkinson leiden, haben mit Bewegungsstörungen und einer verschlechterten Feinmotorik zu kämpfen, welche sich mit der Zeit immer weiter verstärken. Je nach Ausmaß und Stadium der Krankheit kann Parkinson eine starke Beeinträchtigung im Alltag sein und gegebenenfalls zu einer Berufsunfähigkeit wegen Parkinson führen. In diesem Beitrag geht es darum, was Parkinson ist und was bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente zu beachten ist.
Parkinson ist eine Nervenerkrankung. Man unterscheidet hierbei zwischen der Parkinson-Krankheit (Morbus Parkinson) und dem symptomatischen Parkinsonsyndrom wobei die Betroffenen lediglich die entsprechenden Parkinson-Symptome aber nicht die Parkinson-Ursache, sondern andere Ursachen wie Tumore oder Ähnliches aufweisen. Ursächlich für Parkinson ist eine Veränderung im Nervensystem, bei der bestimmte Nervenzellen im Mittelhirn frühzeitig absterben. Dadurch wird der Botenstoff Dopamin nicht mehr produziert, was zu den Bewegungsstörungen führt. Charakteristisch und ausschlaggebend für die Diagnose Parkinson ist die Bewegungsverlangsamung, die kleiner werdenden Bewegungen (Akinese), sowie Zittern oder Muskelsteifigkeit. Die ersten Symptome treten meist erst dann auf, wenn bereits über einen längeren Zeitraum Nervenzellen abgestorben sind und die Krankheit schon weiter vorangeschritten ist. Bevor sich die typischen motorischen Parkinson-Symptome zeigen, leiden Betroffenen häufig zuvor bereits an Schlafstörungen, Verstopfungen und Depressionen. Wenn die Krankheit weiter vorangeschritten ist, können aufgrund der Bewegungsstörungen auch Inkontinenz, Demenz und unerklärliches Stürzen auftreten. Hinzukommt, dass auch die motorischen Fähigkeiten im Gesicht eingeschränkt sein können, was das Sprechvermögen und die Mimik beeinträchtigen.
Therapiert werden kann Parkinson durch den Ausgleich des fehlenden Dopamins mithilfe von Medikamenten. Ebenfalls möglich sind operative Therapiemöglichkeiten, bei der ein Hirnschrittmacher eingesetzt wird oder eine Ultraschalltherapie. Diese Therapien lindern jedoch meist nur die Symptome, behandeln aber nicht die Ursache und sie werden erst dann genutzt, wenn Medikamente keine Wirkung mehr zeigen. Ist keine der Behandlungen erfolgreich, kann es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Parkinson kommen.
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Wurde Parkinson diagnostiziert, sind die Betroffenen meist schon in einem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit und stark beeinträchtigt. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, stellt sich die Frage, ab wann Parkinson zu einem Versicherungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung wird.
Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Parkinson der Fall ist, bedarf immer einer Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Tätigkeiten, in denen Betroffene sehr feinmotorische Aufgaben und viel Kundenkontakt haben, führen folglich eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als solche Tätigkeiten, bei denen Betroffene wenig, bis gar kein Kundenkontakt haben und Aufgaben, die motorisch weniger anspruchsvoll sind, zu erledigen haben. Eine pauschale Aussage darüber, ob man bei Parkinson bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Parkinson Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend. Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Parkinson Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Parkinson durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.