Nach der Diagnose Parkinson stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob damit auch eine Berufsunfähigkeit wegen Parkinson verbunden ist. Eine Parkinson-Erkrankung stellt die Betroffenen vor eine große Herausforderung, ihren privaten und beruflichen Alltag zu meistern.
Parkinson ist eine neurodegenerative chronische Erkrankung. Meist beginnen die Symptome „schwach“ und werden zunehmend stärker. Zu den Symptomen gehören verschiedene Bewegungsstörungen, unter anderem das Zittern. Neben der Behandlung mit Medikamenten kann unter anderem auch Physiotherapie zur Linderung der Symptome beitragen. Durch die verschiedenen Therapiemöglichkeiten kann das Fortschreiten der Erkrankung zumindest über einen langen Zeitraum gelindert werden. Die Behandlung und der Krankheitsverlauf sind von Person zu Person unterschiedlich. Im fortgeschrittenen Stadium kann eine Parkinson-Erkrankung zu einer erheblichen Einschränkung der eigenständigen Bewegungsfreiheit der Betroffenen führen.
Ob eine Parkinson-Erkrankung auch zur Berufsunfähigkeit bei dem Betroffenen führt, ist vom Einzelfall und Stadium der Erkrankung abhängig. Ist der Betroffene mindestens zu einem Grad von 50 % berufsunfähig, so kann er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen. Infolgedessen führt nicht jeder Fall einer Parkinson-Erkrankung zum Eintritt einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Parkinson. Da der Verlauf der Erkrankung sich meist über Jahre zieht, sollte der Krankheitsverlauf im Auge behalten werden, da es auch nach Jahren der Erkrankung zum Eintritt einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kommen kann. Für den Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist zudem der ausgeübte Beruf entscheidend. So kann eine Berufsunfähigkeit bei einer körperlichen Tätigkeit schon deutlich früher eintreten als bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützt Versicherte bundesweit bei einer Berufsunfähigkeit wegen Parkinson. Dies betrifft sowohl die Begleitung bei Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Parkinson (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen) als auch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers. In der Vergangenheit konnten wir für unsere Mandantschaft bereits die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Parkinson erreichen oder aber zumindest eine erhebliche Vergleichszahlung des Versicherers.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Bei der Stellung des Leistungsantrags gilt es die Versicherungsbedingungen der konkreten Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten. So können neben den allgemeinen Bedingungen zum Eintritt der Berufsunfähigkeit auch bestimmte Ausschlussklauseln, die zum Entfall der Leistungspflicht des Versicherers führen, vereinbart werden. Auch sollte auf abstrakte und konkrete Verweisungsmöglichkeiten bezüglich des ausgeübten Berufes geachtet werden. Dies gilt besonders, wenn zuvor eine überwiegend körperliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
Schon bei der Stellung des Leistungsantrags sollte darüber nachgedacht werden, die Beratung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn besonders im Vorfeld sollten Fehler unbedingt vermieden werden, da diese unvorhersehbaren Folgen für die spätere Überprüfung der Berufsunfähigkeit mit sich bringen können.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Lehnt der Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab, so sollte dringend eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch genommen werden. Denn eine Ablehnung der Berufsunfähigkeit wegen Parkinson kann besonders bei einer schweren Parkinson-Erkrankung, bei der dem Betroffenen die Fortführung einer beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist, schwere Konsequenzen mit sich bringen.
Eine Leistungsablehnung ist nicht nur aufgrund einer vermeintlich nicht vorliegenden bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit des Versicherten denkbar. Der Versicherer kann sich auch im Einzelfall auf eine etwaige Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers berufen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte zu entscheiden, wann eine arglistige Täuschung bei einer Antragsstellung mit Parkinson anzunehmen ist und welche Folgen dies für das Bestehen der Berufsunfähigkeitsversicherung hat (siehe hier: Spontane Anzeigepflicht bei Antragsstellung mit Parkinson? (OLG Dresden)).
Es kann dem Versicherer im Einzelfall also ermöglicht werden, den Versicherungsvertrag möglicherweise zu kündigen, von diesem zurückzutreten oder von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch zu machen. Aus diesem Grunde sollte zwingend fachlicher Rat von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeholt werden, wenn der Versicherer sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft. Spätestens dann sollte die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch genommen werden. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:
Eine Parkinson-Erkrankung kann für die Betroffenen eine große Einschränkung des Alltags darstellen. Ob ein Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, ist aber stets vom Einzelfall abhängig. Dabei sollte stets ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungsbedingungen und den konkreten Beruf geworfen werden. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte schon früh über die Konsultierung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht nachgedacht werden, um etwaige Fehler schon bei der Antragsstellung zu vermeiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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