Kann das Fatigue-Syndrom zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen? Betroffene des chronischen Fatigue-Syndroms (CFS) oder auch Myalgische Enzephalomyelitis genannt, zeigen Symptome einer hochgradigen körperlichen Beeinträchtigung. Die Symptome des Fatigue-Syndroms schränken Betroffene regelmäßig stark ein und sind sehr belastend. Ob es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom kommen kann und was gegebenenfalls bei einem Leistungsantrag zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Betroffene des chronischen Fatigue-Syndroms leiden neben der schweren Fatigue, also der körperlichen Schwäche, unter neurokognitiven, autonomen und immunologischen Symptomen. Neurokognitive Störungen verursachen hauptsächlich Probleme in den Bereichen Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen, Gedächtnis, Sprache und Weiterem. Die Störung des autonomen Nervensystems führt zu Symptomen wie Herzrasen, Schwindel, Benommenheit und Blutdruckschwankungen. Langes Stehen oder Sitzen fällt vielen Betroffenen deshalb schwer. Die immunologischen Symptome lösen ein starkes Krankheitsgefühl, schmerzende Lymphknoten, Halsschmerzen und eine generell erhöhte Infektanfälligkeit aus.
Charakteristisch für das chronische Fatigue-Syndrom ist die Post-exertionelle Malaise (PEM). Das bedeutet, dass sich die Symptome nach bereits geringer körperlicher oder geistiger Anstrengung ausgeprägt und anhaltend verstärken. Dadurch kommt es zu ausgeprägter Schwäche, Muskelschmerzen, grippalen Symptomen und der Verschlechterung des Allgemeinzustands. Bereits kleine alltägliche Aktivitäten wie Zähne putzen, Duschen oder Kochen können zu einer Belastung werden und Betroffene zu tagelanger Bettruhe zwingen. Besonders schwer Betroffene halten sich oft in abgedunkelten Räumen auf und verständigen sich nur über Flüstern.
Ursache für das chronische Fatigue-Syndrom sind häufig Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus oder Influenza. Auch nach der Covid-19-Pandemie gab es viele Neuerkrankte (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid / Long-Covid). Behandelt wird das chronische Fatigue-Syndrom nur symptomorientiert. Eine Therapie, welche die Ursache therapiert beziehungsweise die Krankheit heilt, gibt es zu dem jetzigen Stand nicht. Die Symptombehandlung von beispielsweise Schlafstörungen oder Schmerzen mithilfe von Medikamenten kann den Betroffenen Linderung verschaffen. Ein weiteres Mittel in der Behandlung ist das sogenannte Pacing. Dabei soll den Betroffenen gezeigt werden, wie sie innerhalb ihrer Belastungsgrenze bleiben, um keine Zustandsverschlechterung herbeizuführen.
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Es kann sein, dass es zu einer Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom kommt. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei einem chronischen Fatigue-Syndrom der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.
Das Fatigue-Syndrom führt dazu, dass Betroffene in ihren Alltagsabläufen stark eingeschränkt sind. Je nach Schweregrad der Erkrankung ist eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom unterschiedlich wahrscheinlich. Bei einem milden Schweregrad ist eine eher einfache Tätigkeit oftmals noch ausführbar sein. Bei einem sehr schweren Fatigue-Syndrom ist eine Berufsfähigkeit wahrscheinlich, da Betroffene meist vollständig auf Hilfe angewiesen sind und vollständig ans Bett gebunden sind. Ebenso hat natürlich die berufliche Tätigkeit und dabei gerade die Frage, ob diese körperlich sehr belastend ist, selbst Auswirkungen auf das Bestehen einer Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom. Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch das Fatigue-Syndrom bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von dem Fatigue-Syndrom Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend.
Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von dem Fatigue-Syndrom Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.
Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:
Neben der Erkrankung des Versicherten hat auch der ausgeübte Beruf erheblichen Einfluss darauf, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beansprucht werden kann. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht ausgewählten Verfahren unserer Kanzlei nach der jeweiligen Berufsgruppe:
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.