Kann eine Erkrankung an dem chronischen Fatigue-Syndrom zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom führen? Für Betroffene, die unter dem chronischen Fatigue-Syndrom leiden, kann sich der Alltag grundlegend verändern. Damit einhergehend sind besonders häufig Schwierigkeiten, den zuvor ausgeübten Beruf wie gewohnt auszuüben.
Unter Fatigue versteht man zunächst ein Symptom einer Erkrankung in Form von Ermüdung, die über eine „normale“ Ermüdung hinausgeht. Besteht diese besondere Müdigkeit aber über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus und kommen neben der Ermüdung noch weitere Symptome wie Schlaflosigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten hinzu, spricht man von einer eigenständigen Krankheit (chronisches Fatigue-Syndrom bzw. CFS). Das Fatigue-Syndrom wird oft durch eine Infektion mit Viren ausgelöst, kann aber auch durch eine Reihe anderer Erkrankungen verursacht werden. Unter anderem tritt das chronische Fatigue-Syndrom aus diesem Grund auch als Symptom einer Long-Covid-Erkrankung auf.
Eine Behandlung des chronischen Fatigue-Syndroms gestaltet sich häufig schwierig, da es in der Regel kein Medikament für das konkrete Krankheitsbild gibt. Vielmehr können nur einzelne Symptome der Erkrankung behandelt werden. Infolgedessen ist auch eine Diagnose beschwerlich. Da kein eindeutiger Beweis möglich ist, wird die Krankheit meist durch ein Ausschlussverfahren ermittelt.
Wie stark sich der Alltag für Betroffene ändert, ist natürlich von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Eine Ausprägung kann aber so stark sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihrer ursprünglichen Arbeit nachzugehen.
Der Nachweis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kann in Bezug auf die Schwierigkeit einer Diagnose schwerfallen. Unter anderem können neuropsychologische Gutachten helfen, die Berufsunfähigkeit nachzuweisen (siehe dazu auch: Beweis des Fatigue-Syndroms für den Eintritt der Berufsunfähigkeit (OLG Hamm)). Grundsätzlich muss aber in jedem Einzelfall dargelegt werden, dass die Beeinträchtigungen durch das chronische Fatigue-Syndrom eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % verursachen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützt Versicherte bundesweit bei einer Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom. Dies betrifft sowohl die Begleitung bei Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen) als auch nach einer Leistungsablehnung des Versicherers. In der Vergangenheit konnten wir für unsere Mandantschaft bereits die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom erreichen oder aber zumindest eine erhebliche Vergleichszahlung des Versicherers.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben bereits in einer Vielzahl von Verfahren eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder zumindest eine Vergleichszahlung des Versicherers erreicht. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Begleitung des Leistungsantrages beauftragte, als auch in Fällen, in denen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich oder vor Gericht die Rechte des Versicherten erstreiten mussten. Im Folgenden finden Sie hierzu einige ausgewählte Verfahren unserer Kanzlei:
Bei der Stellung eines Leistungsantrags kommt es nicht nur auf den Nachweis der Berufsunfähigkeit an. Besonders sollte auf die konkreten Bedingungen des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags und den konkreten Beruf geachtet werden Neben einer abstrakten Verweisungsmöglichkeit auf einen anderen Beruf können die Versicherungsbedingungen auch entsprechende Ausschlussklauseln enthalten. Anhand solcher Ausschlussklauseln kann der Versicherer in bestimmten Fällen eine Leistungspflicht ausschließen.
Die Beweislast für den Eintritt einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt grundsätzlich der Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund sollte besonders bei der Stellung des Leistungsantrags mit Bedacht vorgegangen werden. Dabei kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht durchaus hilfreich sein. So kann eine gründliche Bearbeitung des Leistungsantrags gewährleistet werden, um mögliche Fehler für die Zukunft zu vermeiden. Weitere Informationen unter: Der Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Ablehnung kann nicht nur aufgrund einer vermeintlich fehlenden Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom erfolgen. Auch kann ein Berufsunfähigkeitsversicherer im Einzelfall und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Gestaltungsrechte wie Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung geltend machen.
Was passiert, wenn der Versicherer nun doch eine Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom des Versicherungsnehmers ablehnt oder Gestaltungsrechte wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend macht? Spätestens dann sollte die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch genommen werden. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Versicherten in allen Stadien des BU-Verfahrens beraten und begleiten sowie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt in den folgenden Bereichen:
Das chronische Fatigue-Syndrom (CFS) kann Betroffene in ihrer Berufsausübung stark beeinträchtigen. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit muss dann für den jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Besonders bei der Erkrankung an einem chronischen Fatigue-Syndrom können die Diagnose und der Nachweis schwerfallen. Daher sollte besonders in dieser Hinsicht frühzeitig die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch genommen werden. Weitere Artikel unter: Berufsunfähigkeit
Bevor ein Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet wird, sollte zunächst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn für den Fall, dass es rechtliche Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, sollte der Versicherte dieses Kostenrisiko entsprechend versichern. Rechtsprechung zum Bereich der Rechtsschutzversicherung ist nachfolgend zu finden: Rechtsschutzversicherung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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