Berufsunfähigkeit eines IT-Beraters wegen Depression von Allianz Lebensversicherungs-AG anerkannt

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Streit um die Berufsunfähigkeit eines IT-Beraters wegen Depression die unbefristete Leistungsanerkennung der Allianz Lebensversicherungs-AG, nachdem diese die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zunächst nur befristet anerkannt hatte.

Tätigkeit als IT-Berater

Nachdem der IT-Berater sein Abitur erfolgreich angelegt hatte, begann er ein Studium im Fachbereich Informationswirtschaft und erlangte mit Beendigung den Titel Diplom Informationswirt. Zwei Jahrzehnte lang fungierte er als Geschäftsführer einer Digitalagentur und war in zuletzt gesunden Tagen nach wie vor in dieser Position als IT-Berater im Bereich E-Commerce beschäftigt. Seine Arbeitszeit betrug hierbei durchschnittlich 35 – 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche.

Seine Hauptaufgaben bestanden in der Preis- und Zeitkalkulation, sowie der Leitung und anschließenden Präsentation von Projekten und der Erledigungen von Angelegenheiten, die regelmäßig bei der Geschäftsführung anfallen. Außerdem waren ihm 40 Mitarbeiter unterstellt, zu dessen Führung er berufen war. Seine Pflichten ließen sich im Wechsel stehend, gehend und sitzend verrichten.

Berufsunfähigkeit eines IT-Beraters

Der IT-Berater hatte ab seiner Schulzeit ein Unternehmen gegründet und aufgebaut. Dieses entwickelte sich im Laufe der Zeit am Markt und wirtschaftlich zu einem eindrucksvollen Erfolg. Über viele Jahre hinweg identifizierte sich der IT-Berater komplett mit seinem Unternehmen und stellte hohe Anforderungen an sich selbst.

Im Jahr 2017 erhielt er allerdings plötzlich die Diagnose Magenkrebs, die ihn abrupt aus seinem Beruf und somit gewissermaßen auch aus seiner Identität riss. Diese Phase war ausgesprochen hart für den IT-Berater, er konnte den Krebs jedoch schließlich überwinden.

Im weiteren Verlauf nahm sein seelisches Leiden unentwegt zu. Er klagte über Symptome wie Merkfähigkeits- und Konzentrationsstörungen, Grübeleien, inkohärentem und zerfahrenem Denken, erhöhte Reizbarkeit, Ratlosigkeit, Affektlabilität, innerliche Unruhe, Deprimiertheit und Insuffizienzgefühle. Daher zog er einen ärztlichen Fachmann zu Rate. Der Mediziner diagnostizierte dem IT-Berater eine mittelgradig ausgeprägte depressive Störung und begann mit diesem eine 16-stündige tiefenpsychologische Einzeltherapie.

Der IT-Berater sah sich daraufhin nicht mehr imstande, seiner beruflichen Verantwortung zu entsprechen und entschied sich deshalb, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Allianz Lebensversicherungs-AG, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG erkannte die Berufsunfähigkeit des IT-Beraters wegen Depression rückwirkend für einen befristeten Zeitraum von 3 Jahren an, stellte die Leistungen aber zugleich wieder ein. Der IT-Berater wollte allerdings aufgrund seiner gegenwärtigen Lage auch über den vorgenannten Zeitraum hinaus Berufsunfähigkeitsrenten empfangen und konsultierte zu diesem Zweck Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten beim Versicherer zunächst die relevanten Unterlagen ein. Anschließend verwiesen sie schriftlich darauf, dass die Berufsunfähigkeit eines IT-Beraters wegen Depression länger bestand, und forderten den Versicherer dazu auf, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erklärte daraufhin, dass innerhalb der Leistungsüberprüfung die Anspruchsvoraussetzungen weggefallen seien und beharrte auf der Leistungseinstellung. Als Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zusätzliche medizinische Dokumente einreichten, konnte der Versicherer doch noch überzeugt werden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erkannte die Berufsunfähigkeit eines IT-Beraters wegen Depression unbefristet an.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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