Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen nach einem Gebäudebrand in einem Streit vor dem LG Lübeck um die weiterführende Schadensfallregulierung die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Gothaer Allgemeine Versicherung AG.
Im März 2020 kam es zu einem Gebäudebrand, wobei der Dachstuhl des Wohnhauses des Versicherungsnehmers beschädigt wurde. Aus nicht mehr zu klärenden Gründen brach in dem an das Haus angrenzenden Schuppen ein Feuer aus, wobei die Flammen daraufhin auf das Gebäude übergriffen. Infolge der Löscharbeiten am brennenden Dachstuhl kam es außerdem zu Löschwasserschäden, wodurch das Haus zwischenzeitlich unbewohnbar wurde. Der Schuppen wurde ebenfalls zerstört.
Als der Versicherungsnehmer der Gothaer Allgemeine Versicherung AG den Gebäudebrand meldete, war man sich zunächst darüber einig, dass ein – gemäß dem Versicherungsvertrag – versichertes Risiko vorlag. Daher begann die Gothaer Allgemeine Versicherung AG auch mit der Schadensregulierung und erbrachte Versicherungsleistungen in sechsstelliger Höhe. Allerdings erbrachte der Versicherer nicht die sogenannte Neuwertspitze (siehe hierzu Die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung). Die dem Versicherungsnehmer tatsächlich angefallenen Kosten für die Sanierung des Neuwertanteils lagen in fünfstelliger Höhe über der erbrachten Leistung des Versicherers.
Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG verweigerte die vollständige Schadensregulierung nach dem Gebäudebrand, obwohl der Versicherungsnehmer sich hinsichtlich der Reparatur des Hauses eines kostenschonenden Werkunternehmens bedient hatte und damit im Ergebnis eine ortsübliche Wiederherstellung vorlag. Daher wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um die Weiterverfolgung seiner berechtigten Interessen nach dem Gebäudebrand zu sichern.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verschafften sich zunächst ein Bild von dem in Rede stehenden Gebäudebrand und forderten den Versicherer im Folgenden erneut zur vollumfänglichen Leistungserbringung auf. Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG beharrte jedoch auf ihrer Leistungsablehnung, weswegen sodann eine Klage zur Weiterverfolgung der Forderung des Versicherungsnehmers notwendig war.
Es wurde daher ein entsprechender Entwurf einer Klageschrift erstellt und mit dem Versicherungsnehmer abgestimmt. Schließlich wurde die Klage vor dem zuständigen Landgericht Lübeck erhoben. Dieses ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, die Sach- und Rechtslage schriftlich darzulegen. Im Anschluss daran versendete das Gericht die Ladungen zur Güteverhandlung mit potentiell anschließender Hauptverhandlung. Auf dringendes Anraten des Gerichts schlossen die Parteien sodann während der Güteverhandlung einen Vergleich. Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG erklärte sich dazu bereit, eine fünfstellige Abfindung an den Versicherungsnehmer zur Abgeltung des zugrundeliegenden Schadenfalls zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Lübeck macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Versicherungsrecht zahlreich sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Schadensfallverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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