Generali Deutschland Versicherung AG zahlt Vergleichsbetrag vor LG Meiningen in einem Streit wegen Invaliditätsleistungen nach einem Motorradunfall

Nachdem der Sohn des Versicherungsnehmers bei einem Motorradunfall erhebliche Körperverletzungen erlitten hatte und die Generali Deutschland Versicherung AG gleichwohl die Erbringung von Leistungen aus der Unfallversicherung verwehrt hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vor dem Landgericht Meiningen die Zahlung eines sechsstelligen Vergleichsbetrags.

Motorradunfall

Der Sohn des Versicherungsnehmers erlitt bei einem Motorradunfall u.a. diverse Knochenbrüche, wie eine Humerusschaftfraktur rechts, eine komplette Fraktur des Unterarms rechts usw. und klagte seither über erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Nach dem Motorradunfall befand er sich für etwa sechs Monate in einer stationären Rehabilitationsklinik und musste in den nächsten Monaten weitere Operationen erdulden. Hierbei wurden unter anderem Nerven transplantiert und Materialwechsel im rechten Bein vorgenommen. Darüber hinaus wurde ihm infolge des Unglücks ein Grad der Behinderung von 70% zugesprochen. Daraufhin begehrte der Versicherungsnehmer Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

Leistungsablehnung der Generali Deutschland Versicherung AG

Die Generali Deutschland Versicherung AG lehnte nach dem Motorradunfall jedoch Leistungen aus der privaten Unfallversicherung ab. Sie war der Auffassung, dass die Frist zur Anzeige der Invalidität bereits seit einiger Zeit verstrichen sei und etwaige Ansprüche auf Leistungen aus der Unfallversicherung nach dem Motorradunfall unterdessen verjährt wären. Daher wiesen sie den Leistungsantrag des Versicherungsnehmers zurück. Der Versicherungsnehmer bat daher die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um rechtlichen Beistand.

Verfahren gegen die Generali Deutschland Versicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten zunächst sämtliche dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Informationen und forderten den Versicherer sodann außergerichtlich zur Erbringung der Leistungen aus der Unfallversicherung auf. Nachdem dies erfolgslos geblieben war, erhoben sie sodann Klage vor dem zuständigen Landgericht Meiningen.

Rechtlich argumentierten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte damit, dass der Versicherungsnehmer darauf vertraut hatte, dass die Generali Deutschland Versicherung AG in der Angelegenheit unterstützend tätig wird. Da der gesamte Schriftverkehr über sie abgewickelt wurde, hätte sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht auch explizit auf etwaige Fristen hinweisen müssen. Allerdings hat sie den Versicherungsnehmer nicht umfassend aufgeklärt und beraten, woraus sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergebe. Hilfsweise wurde argumentiert, dass die Ansprüche des Versicherungsnehmers schon deswegen nicht verjährt seien, da noch keine Fälligkeit eingetreten sei.

Das Landgericht Meiningen ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Die Parteien erörterten die Sach- und Rechtslage daher zunächst schriftsätzlich. Anschließend erfolgte die Ladung zur mündlichen Verhandlung. Im Zuge der Güteverhandlung einigten sich die Parteien danach auf einen Vergleich. Dabei erklärte sich die Generali Deutschland Versicherung AG damit einverstanden, einen sechsstelligen Vergleichsbetrag an den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Fazit

Kommt es infolge eines Unfalls zu einer körperlichen Verletzung, muss neben der Feststellung eines Dauerschadens auch belegt werden, dass eine kausale Verbindung zwischen dem Unfall und der konkreten Verletzung besteht. Die reine Feststellung einer Invalidität genügt nicht. Verweigert der Versicherer die Schadenregulierung oder erbringt nur Teilleistungen, so kann es daher regelmäßig sinnvoll sein, einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der weiteren Interessensvertretung zu beauftragen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Weiterführende interessante versicherungsrechtliche Artikel und Urteilszusammenfassungen können nachfolgend nachgelesen werden: Unfallversicherungen.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht nach Motorradunfall Vergleichszahlung durch Generali Deutschland Versicherung AG.

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