Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Produktionsleiter ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Depression durch die Nürnberger Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer absolvierte zunächst eine Berufsausbildung zum Betriebsschlosser, besuchte dann eine Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Technik und leistete nachfolgend seinen Zivildienst. Anschließend begann er ein Maschinenbaustudium, welches er erfolgreich abschließen konnte.
In zuletzt gesunden Tagen war er als Produktionsleiter in einem Anlagenbauunternehmen beschäftigt. Hierbei waren seine Haupttätigkeiten die Kapazitäts- und Ressourcenplanung für die Fertigungsabteilung einschließlich der Teilnahme an Besprechungen, die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung, die Personaleinsatzplanung und die Feststellung des Outsourcing-Bedarfs. Ferner gehörten die Investitionsplanung, die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, das Erstellen von Arbeitszeugnissen, die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, sowie Weiterentwicklungen, zum Beispiel in Form der Optimierung innerer Abläufe, zu seinem Aufgabenkreis.
Der Produktionsleiter klagte über eine Reihe unterschiedlicher gesundheitlicher Beschwerden. Er litt unter einer mittelgradigen depressiven Episode, Neurasthenie, welche eine vermehrte geistige Ermüdbarkeit bzw. Erschöpfung nach vergleichsweise geringer körperlicher Anstrengung verursachte, Schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten, Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Angstzuständen und leichter Reizbarkeit.
Aufgrund des anhaltenden Erschöpfungszustandes erhielt der Produktionsleiter von seinem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenige Monate später wurde er von seinem Arbeitgeber mit sofortiger Freistellung gekündigt. Gegen diese Kündigung klagte er vor dem Arbeitsgericht. Sowohl die Entlassung durch den Arbeitgeber als auch die anschließende Auseinandersetzung vor Gericht waren für den Produktionsleiter sehr belastend und kräftezehrend, sodass sich sein Gesundheitszustand nicht verbesserte.
Im Rahmen des Prozesses kam es zu einem Vergleich, welcher ihm ermöglichte, sein Gehalt trotz vollständiger Freistellung von den Arbeitsverpflichtungen zunächst weiter zu beziehen. Er entschied sich für diese Abfindung in der Hoffnung, seine Gesundheit bis zum Ablauf der Vereinbarung zu stabilisieren. Jedoch war er wegen der anhaltenden psychischen Probleme weiterhin dauerhaft arbeitsunfähig krankgeschrieben. Infolgedessen erhielt er von seinem Psychiater eine Überweisung für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme.
Die Summe seiner Leiden brachten den Produktionsleiter dazu, einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG war der Auffassung, dass der Projektleiter noch mehr als halbschichtig berufstätig sein könnte. Eine leistungsauslösende, mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit wegen Depression läge nach den zugrundeliegenden Bedingungen daher ihrer Meinung nach nicht vor. Daher wies der Versicherer den Antrag zunächst zurück. Der Produktionsleiter entschied sich sodann sein Anliegen in fachkundige Hände zu geben und wandte sich daher an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte stellten dem Versicherer weitere ärztliche Befunde zur Verfügung und konnten die Nürnberger Lebensversicherung AG dadurch zum Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Depression bewegen. Das Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Depression des Produktionsleiters erfolgte ab dem Ende der arbeitsgerichtlichen Vereinbarung. Der Produktionsleiter erhält daher nicht nur zukünftige Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die aus der Vergangenheit aufgelaufenen Berufsunfähigkeitsrenten ausgezahlt und die seit Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlten Versicherungsbeiträge erstattet.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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