Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Piloten nach einer Loss of Licence wegen Zwangsstörung bei der Beantragung von Versicherungsleistungen.
Nach einer vorausgegangenen Anpassungsstörung verschlechterte sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand des Piloten. Aufgrund von unterschiedlichen Belastungssituationen wurden zunehmend stärkere psychische Beschwerden hervorgerufen. Hinzu kamen Konzentrationsschwierigkeiten des Piloten, die durch Versagensängste während des Flugdienstes ausgelöst wurden.
Daraufhin nahm er Kontakt zu dem Hilfsprogramm „Anti Skid – Piloten helfen Piloten“ auf. Die von den dort tätigen Psychologen vollzogene Untersuchung ergab die Diagnose einer Zwangsstörung. Hierüber wurde das Luftfahrt Bundesamt (LBA) informiert. Das Luftfahrt Bundesamt ordnete daraufhin das Ruhen der flugmedizinischen Tauglichkeit an – es kam also zu einer Loss of Licence wegen Zwangsstörung. Anschließend wurden dem Piloten durch zwei Mediziner eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Der Pilot nahm anschließend an psychotherapeutischen Einzel- und Gruppenbehandlungen teil. Als sich seine gesundheitliche Entwicklung in der Folgezeit verbesserte, stellte er einen Antrag auf Wiedererlangung der Flugtauglichkeit beim Luftfahrt Bundesamt. Dieses forderte jedoch weitere medizinische Unterlagen, u. a. eine psychiatrische Stellungnahme an, welche im Folgenden auch beigebracht wurden. Die Entscheidung des Bundesamtes stand bis zuletzt allerdings weiterhin aus.
Aufgrund der Loss of Licence wegen Zwangsstörung entschloss sich der Pilot Leistungen aus seiner Loss of Licence – Versicherung (siehe hierzu: Loss of Licence-Versicherung) in Anspruch zu nehmen. Bereits bzgl. des Leistungsantrages griff er dabei auf die Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zurück (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Bei der Loss of Licence-Versicherung muss, im Gegensatz zu einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht auf den in den Versicherungsbedingungen definierten Grad der Berufsunfähigkeit und den 50-prozentigen Anteil der krankheitsbedingt nicht mehr bewältigbaren Tätigkeiten abgestellt werden. Vielmehr ist bei diesem speziellen Versicherungstyp der Schutzbereich erweitert, wobei der Lizenzverlust mit einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit gleichgestellt wird (siehe hierzu: Auswirkung des Lizenzverlusts).
Die Zusammenarbeit begann, indem der Pilot den Rechtsanwälten von Jöhnke & Reichow sämtliche Dokumente übermittelte, die für die Loss of Licence wegen Zwangsstörung von Bedeutung sein könnten. Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sich von der Loss of Licence wegen Zwangsstörung des Piloten überzeugt hatten, galt es, die entscheidungsrelevanten Informationen für den Versicherer zusammenzustellen. Zu diesem Zweck fassten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte alle ärztlichen Atteste, Befunde und Gutachten zusammen, aus denen die Loss of Licence wegen Zwangsstörung ersichtlich wurde. Schließlich wurde der vollständige Leistungsantrag an den Versicherer übersandt. Der Versicherer erkannte daraufhin die eigene Leistungspflicht unmittelbar an
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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