Versicherer bestätigt im Rahmen der Nachprüfung die Berufsunfähigkeit wegen Thoraxschmerzen eines Tischlers und zahlt weiterhin die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.
Der Tischler klagte immer wieder über Thoraxschmerzen, sowie häufigem teils blutigen Auswurf, vor allem am Morgen und begab sich daher in ärztliche Behandlung. Im Rahmen einer Computertomographie konnten unterschiedliche Ursachen für die anhaltenden Schmerzen gefunden werden.
Die Beschwerden beeinträchtigten den Tischler bei der Ausübung seiner körperlich stark fordernden Tätigkeit, weswegen er bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag auf Feststellung der Berufsunfähigkeit wegen Thoraxschmerzen zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Für das Bejahen einer Berufsunfähigkeit ist maßgeblich, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre in zuletzt gesunden Tagen ausgeführte Tätigkeit zu wenigstens 50 % zu erbringen. Entsprechend des in den Versicherungsbedingungen definierten Grades der Berufsunfähigkeit, richten sich die erforderlichen 50 % an dem zeitlichen Umfang der beruflichen Pflichten, die aufgrund der Erkrankung nicht mehr bewältigt werden können (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Der Tischler hatte als geschäftsführender Gesellschafter seines Tischlerbetriebs seine Arbeitszeit wegen der Symptome auf 4,5 Stunden an vier Tagen pro Woche reduziert. Nachdem der Tischler den Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht hatte, erkannte dieser die Berufsunfähigkeit wegen Thoraxschmerzen daher auch ohne Umschweife an.
Nachdem jedoch einige Zeit vergangen war, meldete sich der Versicherer erneut bei dem Tischler, um im Zuge einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit zu ermitteln, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Thoraxschmerzen unverändert bestand. Um die Nachfragen des Versicherers in zufriedenstellender Weise beantworten zu können, fragte der Tischler die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Rat.
Gemeinsam mit dem Tischler gingen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Fragenkatalog des Versicherers durch. Dabei konnte angegeben werden, dass sich sein Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern eher verschlechtert habe. Es konnten nämlich bisher kaum Behandlungserfolge verbucht werden, sondern es war lediglich versucht worden die Schmerzen einzudämmen, da es für die Ursachenbekämpfung keine Lösung zu geben scheint.
Der ausgefüllte Fragebogen wurde sodann an den Versicherer übersandt. Der Versicherer entschloss sich dazu, die Berufsunfähigkeit wegen Thoraxschmerzen des Tischlers weiterhin anzuerkennen und die Rentenzahlungen aufrechtzuerhalten.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeit als Tischler und auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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