Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen beim BU-Leistungsantrag und erreichen das Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit einer Psychologin wegen Krebs durch den Versicherer.
Die Psychologin wurde eines Tages wegen auffälliger Blutwerte bei einem Hämatoonkologen vorstellig. Die ärztliche Untersuchung ergab die Diagnose Chronische Myeloische Leukämie (CML). Diese Diagnose reihte sich in ein vorherbestehendes vielfältiges Krankheitsgeschehen ein und bedeutete eine tiefgreifende zusätzliche Belastung mit schwer kompensierbaren Einschränkungen ihres Berufs- und Privatlebens. Nach der CML-Diagnose informierte die Psychologin ihre aktuellen Auftraggeber über ihre eingeschränkte Einsatzfähigkeit und sie brachte ihre aktuellen Projekte noch mit Mühe zu einem Abschluss.
Die Hoffnung der Psychologin, bei erfolgreicher CML-Therapie wieder Kraft und Mut zu schöpfen, wurde jäh erschüttert, da die Behandlung hinter ihren Erwartungen zurückblieb und die Zahl der zusätzlichen Erkrankungen sich summierte. Dadurch verschlechterten sich obendrein ihre vorbezeichneten anderen Erkrankungen weiter.
Ab diesem Zeitpunkt befand sich die Psychologin in einem Zustand dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und entschied sich daher, bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Leistungsantrag zur Feststellung der Berufsunfähigkeit einer Psychologin wegen Krebs (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Krebs) zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Beantragung der Berufsunfähigkeit griff die Psychologin auf die fachkundige Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zurück.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte widmeten sich nach der Mandatierung zunächst der Klärung der Frage, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit einer Psychogin vorliegend gegeben war, und sichteten zu diesem Zweck das von der Psychologin übersandte Material. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn die Psychologin ihrer Psychologietätigkeit zu wenigstens 50% nicht mehr nachkommen konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über die zeitliche Ausgestaltung der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Erscheinungen nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre gemäß der Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der regelmäßigen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Die Rechtsanwälte erachteten den Grad der Berufsunfähigkeit vorliegend als erreicht, weswegen sie gemeinsam mit der Psychologin einen Stundenplan erstellten, der den Berufsalltag der Psychologin, inklusive der Auswirkungen der Krebserkrankung auf ihre Tätigkeit, exakt porträtierte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung hält es nämlich für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nachdem der Stundenplan erstellt worden ist, konnten die gesammelten Dokumente gebündelt und der fertige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit der Psychologin ohne zu zögern an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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