Busfahrer erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression

In einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte betreuten Leistungsfall, erkennt der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Depression an und zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an einen Busfahrer.

Busfahrer erkrankt an Depression

Im Laufe der Zeit bemerkte der Busfahrer Schwierigkeiten hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit. Er litt unter schweren Schlafstörungen und erschien infolgedessen häufig mit einem Schlafdefizit und übermüdet bei der Arbeit. Er war oft schnell aufbrausend und reagierte gegenüber seinen Fahrgästen sowie anderen Verkehrsteilnehmern zeitweise aggressiv. Zudem plagten ihn Konzentrationsstörungen und ein Tinnitus, die ihn lärmempfindlich und jähzornig machten.

Der Busfahrer versuchte seine Symptome mit Erholungsurlauben zu bekämpfen, was jedoch nicht den gewünschten Effekt erzielte, da sich die Beschwerden kurze Zeit nach der erneuten Arbeitsaufnahme wieder einstellten. Daher begab er sich in psychiatrische Behandlung. Hierbei wurde ihm eine rezidivierende depressive Episode attestiert und ein Antidepressivum verschrieben.

Der Busfahrer unterzog sich daraufhin auch eines amtsärztlichen Gutachtens, in dem seine Fahrtauglichkeit untersucht werden sollte. Der Gutachter stellte dabei im Ergebnis fest, dass bei dem Busfahrer derzeit eine psychische Erkrankung vorlag, die seine Fahreignung erheblich beeinträchtigte und es ihm unmöglich machte, seinen besonderen berufsbedingten Verpflichtungen gegenüber den Fahrgästen in angemessener Weise Rechnung zu tragen.  Infolge des Gutachtens entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Busfahrer seinen Führerschein.

Der Busfahrer entschied sich daraufhin einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit wegen Depression) bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen). Um seine Erfolgsaussichten bei der Antragsstellung zu minimieren, bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, ihn hierbei zu unterstützen.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Da gemeinhin den Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trifft (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?), begannen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zunächst einmal damit, sämtliche relevanten Dokumente zu sammeln, die dabei helfen könnten, eine Berufsunfähigkeit wegen Depression des Busfahrers argumentativ zu untermauern.

Bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit musste dargestellt werden, dass der Busfahrer nicht mehr in der Lage war, seine in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit zu wenigstens 50 % zu erbringen. Entsprechend des in den Versicherungsbedingungen näher beschriebenen Grades der Berufsunfähigkeit, orientieren sich die benötigten 50 % an dem zeitlichen Ausmaß der beruflichen Aufgaben, die aufgrund der Erkrankung nicht mehr erfüllt werden können (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Der Busfahrer hatte in Folge seiner Beschwerden seine Fahrerlaubnis krankheitsbedingt eingebüßt und konnte daher seinen in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht lediglich zu 50 %, sondern faktisch überhaupt nicht mehr erbringen. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression lag nach Einschätzung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte daher selbstredend vor.

Um dem Versicherer die Möglichkeit zu bieten, sich auch von dem Eintritt der Berufsunfähigkeit wegen Depression überzeugen zu lassen und sich generell ein Bild von der allgemeinen Lage zu verschaffen, erstellten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Kooperation mit dem Busfahrer ein Dokument, welches Auskunft über dessen berufliche Tätigkeit enthielt (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)). Aus diesem sogenannten Stundenplan wurden gemäß den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung Art und zeitlicher Rahmen der Tätigkeit als Busfahrer, sowie die Folgen der Beschwerden auf den Beruf, ersichtlich (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?).

Als der Stundenplan hinreichend ausgefüllt vorlag und die restlichen Dokumente von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zusammengetragen worden waren, konnte dem Versicherer der fertige Leistungsantrag zur Verfügung gestellt werden. Der Versicherer bestätigte daraufhin prompt die Berufsunfähigkeit wegen Depression und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den Busfahrer.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit von Busfahrer wegen Depression!

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