Ein Polizist erhält nach der von Jöhnke & Reichow begleiteten Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Migräne die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer.
Nachdem der Polizist immer häufiger über Kopfschmerzen geklagt hatte, wurden seine Beschwerden im Rahmen einer Behandlung als Migräne klassifiziert. Über die Jahre hinweg traten die Schmerzen häufiger auf und hatten sich auch hinsichtlich der Intensität verschlimmert. Bis auf ein paar Fehltage (max. 5 im Jahr), wurde der Dienst allerdings anfangs nicht beeinträchtigt. Als sich einige berufliche Komplikationen einstellten, stand der Polizist dauerhaft unter enormen Stress, was eine Häufung der Migräneerscheinungen zur Folge hatte.
Im Laufe der Zeit erkrankte der Polizist an einer Depression und wurde daraufhin in einer psychosomatischen Klinik stationär behandelt. Nach einer mehrmonatigen Unterbrechung und einer kurzen Wiedereingliederungsphase, nahm er den Dienst zunächst erneut auf.
Doch die anhaltenden Symptome behinderten die Arbeit sehr. Die Migräne und die damit einhergehenden Dauerkopfschmerzen schränkten die Konzentration und die kognitiven Fähigkeiten des Polizisten stark ein. Die Anfertigung schriftlicher Erzeugnisse beanspruchte mehr Zeit und dynamische Situationen im Streifendienst vermochte er nicht so souverän wie üblich zu bewältigen. Die andauernde innere Anspannung, die von der Depression ausgelöst wurde, und ein Unfall im privaten Bereich kam noch erschwerend dazu.
Der Versuch ihn als Sachbearbeiter mit einer Bürotätigkeit einzusetzen, scheiterte an seiner Migräneerkrankung, weswegen er letztlich einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Migräne bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer stellen musste (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Aufgrund der Komplexität eines solchen BU-Leistungsantrags und seiner ohnehin eingeschränkten Konzentrationsfähigkeit, bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, ihm bei seinem Leistungsantrag zu unterstützen und so potenzielle Fehler von Vornherein zu vermeiden.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begannen zunächst mit der Durchsicht der zu Grunde liegenden Dokumente, um zu überprüfen, ob eine Berufsunfähigkeit des Polizisten wegen Migräne in Betracht käme. Dafür hätte der Polizist seine in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten können müssen. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich über den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten, die aufgrund der krankheitsbedingten Symptome nicht mehr geleistet werden können, definiert, wäre nach den Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bemessung erfolgt anhand der regelmäßigen Arbeitszeit des Versicherungsnehmers (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Nach Ansicht der Rechtsanwälte war vorliegend von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit auszugehen, weswegen ein Stundenplan entworfen wurde, in welchem der genaue Arbeitsalltag des Polizisten, inklusive der Konsequenzen der Erkrankungen auf dessen Tätigkeit, zu entnehmen war (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Nach der ständigen Rechtsprechung muss dem Versicherer nämlich die Möglichkeit geboten werden, alle entscheidungsrelevanten Umstände des Einzelfalls zu überblicken (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)).
Nachdem der Stundenplan erstellt worden war, konnte Leistungsantrag vervollständigt und beim Versicherer eingereicht werden. In seiner Leistungsentscheidung stimmte der Versicherer der Auffassung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zu und erkannte die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Migräne an. Anschließend nahm er die Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an den Polizisten auf.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. bestenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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