Generali Deutschland Lebensversicherung AG erkennt Berufsunfähigkeit wegen Depression an!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die außergerichtliche Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Depression durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG.

Sachbearbeiterin der Warenwirtschaft und Minijob als Bürohilfe

Die Versicherungsnehmerin absolvierte zunächst eine Berufsausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit fungierte sie als angestellte Sachbearbeiterin der Warenwirtschaft und war zu diesem Zweck in einem Logistikzentrum eingesetzt.

Ihre Tätigkeit erstreckte sich über fünf Tage in der Woche, wobei ihr Arbeitstag regelmäßig bereits um 5:30 Uhr begann. Ihre Aufgabe bestand darin Filialbestellungen für die rechtzeitige Lieferung vorzubereiten. Dafür musste sie unter anderem die Produkte sichten, überprüfen, sammeln und anschließend freigeben. Das Umverteilen von Ware im Falle einer falschen Lieferung oder Filialschließung, der Abgleich entstandener Differenzen zwischen bestellter und gelieferter Ware, sowie das Mitwirken bei der Inventur und die Stammdatenpflege gehörten auch zu ihrem Pflichtenkreis. Im Zuge dieser Beschäftigung wurde der Versicherungsnehmerin große Verantwortung zuteil. Sie war nämlich für die richtige Belieferung von 60 Filialen verantwortlich und bildete mit dieser Position die Schnittstelle zwischen Lager, Kommissionierern, der Filiale und den Fahrern.

Darüber hinaus arbeitete die Einzelhandelskauffrau im Rahmen eines Minijobs an durchschnittlich drei Wochentagen in einem Buchhaltungsbüro. Hierbei war sie mit Hilfsarbeiten, wie der Ablage im Archiv, sowie kleineren Buchungen oder Schreibaufträgen betraut.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Die Versicherungsnehmerin litt bereits seit einigen Jahren unter psychischen Beschwerden, die sich mit fortschreitender Zeit schleichend weiterentwickelten. Schlussendlich wurde ihr eine rezidivierende depressive Störung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) attestiert, die mit einer Reihe an Beschwerden einherging. Zu diesen zählten u. a. Antriebslosigkeit, Ein- und Durchschlafstörung, Konzentrationsschwierigkeiten, Lärmempfindlichkeit, sowie massive Selbstzweifel und Versagensängste. Irgendwann kam es bei der Versicherungsnehmerin zu einem Zusammenbruch und einer Arbeitsunfähigkeit, weswegen sie sich gezwungen sah, beide Anstellungen aufzugeben. Im weiteren Verlauf bemühte sie sich um eine berufliche Umorientierung mit dem Ziel einen Job zu finden, der sich mit ihrem gesundheitlichen Zustand vereinen ließ. Ihre Versuche bei unterschiedlichen Arbeitgebern endeten meist während der Probezeit und blieben mithin ohne Erfolg.

Die Versicherungsnehmerin sah sich sodann nicht mehr in der Lage, weitere Arbeitsverhältnisse einzugehen. Nachdem bereits die volle Erwerbsminderungsrente durch die deutsche Rentenversicherung genehmigt wurde, stellte sie einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsablehnung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Der Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin wurde allerdings von der Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgelehnt, da nach ihrer Auffassung keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden konnte (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Sie verwies weiterhin darauf, dass die Entscheidung der deutschen Rentenversicherung für sie keine bindende Wirkung entfalte. Daraufhin mandatierte die Versicherungsnehmerin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zunächst schriftlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Dabei argumentierten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zugunsten des Bestehens einer Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin.

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG widersprach zunächst der Leistungsaufforderung. Als Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte jedoch weitere ärztliche Unterlagen beibringen konnten, war die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu einer außergerichtlichen Einigung bereit.  Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erkannte hierbei die Berufsunfähigkeit wegen Depression der Versicherungsnehmerin ab einem gewissen Zeitpunkt an und verpflichtete sich zur zukünftigen Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets anzuraten ist, bei einer Leistungsablehnung des eigenen Berufsunfähigkeitsversicherers direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit wegen Depression).

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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