Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen vor dem Landgericht Osnabrück im Streit um Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall die Zahlung eines sechsstelligen Vergleichsbetrages durch die Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG an eine Pferdewirtin.
Die Versicherungsnehmerin schloss zunächst eine Ausbildung zur Bürokauffrau ab, ehe sie sich beruflich umorientierte und eine weitere Lehre zur Pferdewirtin absolvierte. In ihren zuletzt gesunden Tagen war sie nach wie vor als solche tätig.
Ein herkömmlicher Arbeitstag begann stets mit der Fütterung der Pferde, gepaart mit dem Ausmisten und der Reinigung der Ställe. Daraufhin bereitete sie ein bis zwei Pferde auf den anstehenden Ausritt vor. Dazu zählten das Auskratzen der Hufe, sowie das Putzen und Satteln der Pferde.
Nach dem Ausritt sattelte sie die Pferde wieder ab, putzte sie abermals und fettete die Hufe ein. Diesen Vorgang wiederholte sie im Anschluss mit den übrigen Pferden. In der Zwischenzeit führte sie weitere Fütterungen durch und beschäftigte sich mit der Pflege erkrankter Tiere.
Zwei bis drei Mal wöchentlich bekam sie zudem Besuch von Kunden. Auf diese Situationen wurden die Pferde stets vorbereitet und vorgeritten. Am Wochenende standen meist Turniere auf dem Programm. Hierzu mussten die Pferde ebenfalls gesondert vorbereitet und nachfolgend auf einen Transporter geladen werden. Auf dem Turnier hat sie die Pferde entsprechend ausgestattet, warmgeritten und Parcours absolviert.
Die Pferdewirtin erlitt im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen schweren Reitunfall. Sie wurde bei der Siegerehrung eines Sprungreitturniers durch Scheuen ihres Pferdes aus dem Sattel geworfen. Infolge des Sturzes traf sie ungebremst mit dem Kopf und der Halswirbelsäule auf dem Boden auf.
Unmittelbar nach diesem Ereignis konnte sie ihre Beine nicht mehr bewegen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in das nächstgelegene Krankenhaus befördert. Dort wurde sie zunächst stationär behandelt und musste sich einer Operation unterziehen. Mithilfe intensiver Physiotherapie gelang es ihr zwar, Erfolge in Bezug auf den Heilungsprozess zu erzielen, die motorischen Fähigkeiten konnten allerdings nicht vollumfänglich wiederhergestellt werden.
Reiten war fortan nur mit deutlichen Einschränkungen als Hobby möglich, jedoch nicht länger als Beruf. Das Schieben der schweren Wagen und der Schubkarre, sowie das Ausmisten verursachten Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich, die in Kopfschmerzen resultierten. Ihre Beine ermüdeten rasch, woraus sich Koordinationsschwierigkeiten und ein holpriger Gang ergaben. Die Vorbereitung und das Reiten waren nur noch mit gänzlich braven Pferden denkbar, da sie die restlichen zu zähmen nicht mehr imstande war.
Die Pferdewirtin stellte sodann einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen). Der Versicherer befand jedoch, dass die Pferdewirtin einer konkreten Verweisungstätigkeit als Bürokauffrau nachgehen könne. Nachdem sie einige weitere Jahre als Bürokauffrau gearbeitet hatte, konnte sie auch die Tätigkeit nicht mehr halbschichtig ausüben, weswegen sie erneut einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellte. Als auch dieser abgelehnt wurde, mandatierte die Pferdewirtin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nachdem die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG schriftlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente aufgefordert hatte, teilte diese mit, die Pferdewirtin erneut begutachten zu wollen. Das Ergebnis eben jener medizinischen Beurteilung ergab konkret, dass bei der Pferdewirtin von einer vollständigen Berufsunfähigkeit auszugehen sei und dass sie außerstande sei, ihre berufliche Leistung als Pferdewirtin oder Bürokauffrau zu erbringen. Gleichwohl zog die Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG die Feststellungen des eigens beauftragten Sachverständigen in Zweifel und beharrte weiterhin darauf, dass keine Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall vorläge. Daher war eine Klage vor dem Landgericht Osnabrück geboten.
Im Folgenden entwarfen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine Klageschrift und reichten diese beim Landgericht Osnabrück ein. Zur Erörterung der Sach- und Rechtslage ordnete das Landgericht Osnabrück das schriftliche Vorverfahren an. Danach wurde ein Termin für die mündlichen Verhandlung bestimmt. Die Parteien konnten innerhalb des Termins für die mündliche Verhandlung einen Vergleich erzielen, wonach sich die Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG zur Zahlung einer sechsstelligen Vergleichssumme an die Pferdewirtin bereit erklärte.
Der vorliegende Fall vor dem Landgericht Osnabrück macht erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Pferdewirten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Pferdewirt. Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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