Continentale Lebensversicherung AG zur Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Industriekaufmann vor LG Mönchengladbach verurteilt

Das Landgericht Mönchengladbach verurteilt in einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiteten Verfahren die Continentale Lebensversicherung AG zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen Industriekaufmann.

Tätigkeit als Industriekaufmann

Der Versicherungsnehmer absolvierte zunächst eine Lehre zum Metzger und arbeitete anschließend im familiären Betrieb. Nach Ableistung des Wehrdienstes konnte er sodann erfolgreich seine Meisterprüfung ablegen. Als sich jedoch erstmals gesundheitliche Probleme einstellten, entschied er sich zu einer beruflichen Umorientierung und schloss eine weitere Ausbildung als Industriekaufmann ab.

In zuletzt gesunden Tagen war er nach wie vor als Industriekaufmann beschäftigt. Hierbei war er für drei unterschiedliche Betriebe zuständig, deren lückenlose Versorgung er gewährleisten musste. Ein herkömmlicher Arbeitstag startete meist mit der Beantwortung von E-Mails und Anfragen, der ihm zugewiesenen Betriebe. Dabei ging es u. a. um deren Ausstattung mit Maschinen und benötigtem Material, sowie die Bereitstellung von Treibstoff und Energie.

Zudem befand er sich in ständiger Absprache mit verschiedenen Abteilungen der Betriebe, um Probleme frühzeitig festzustellen und entsprechend zu Handeln. Zu diesem Zweck machte er auch vor Ort Betriebsdurchgänge und erkundigte sich bei der Geschäftsleitung über den Stand vorhandener und die Planung neuer Projekte.

Ebenfalls zu seinem Pflichtenkreis gehörte die Korrespondenz mit Lieferanten und Dienstleistern. Hierfür nahm er Preis- und Konditionsverhandlungen auf, prüfte Vertragsunterlagen und analysierte die Entwicklungen auf den relevanten Beschaffungsmärkten. Gelegentlich nahm er zusätzlich an Fachmessen teil, um in jeder Hinsicht auf dem neusten Stand zu bleiben.

Depression und ihre Auswirkungen

Der Industriekaufmann erlebte eine Reihe persönlicher Rückschläge. Infolgedessen klagte er über psychische Leiden und begab sich daraufhin in psychotherapeutische Behandlung. Mittels Sachverständigengutachten wurde eine mittelgradige Depression festgestellt (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Diese Erkrankung äußerte sich bei dem Industriekaufmann durch Angstzustände, schlaflose Nächte, Antriebslosigkeit, geringes Selbstvertrauen, Konzentrationsschwierigkeiten, Appetitlosigkeit, negative Zukunftsaussichten, sowie chronische körperliche Schmerzen. Die untersuchenden Ärzte bescheinigten dem Industriekaufmann eine Arbeitsunfähigkeit und ergänzten, dass aktuell selbst nicht an eine leichte Tätigkeit zu denken sei. Sodann entschloss sich der Industriekaufmann einen Leistungsantrag bei der Continentale Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Continentale Lebensversicherung AG lehnte die Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente jedoch ab und erklärte obendrein den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und die Anfechtung ihrer Vertragsannahmeerklärung wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Mit dieser Leistungsentscheidung der Continentale Lebensversicherung AG war der Industriekaufmann nicht einverstanden und suchte daher rechtlichen Beistand durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Continentale Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Continentale Lebensversicherung AG nach Sichtung sämtlicher Unterlagen zunächst außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten auf. Der Versicherer teilte allerdings mit, endgültig an der ablehnenden Entscheidung festzuhalten. Somit war Klage vor dem Landgericht Mönchengladbach geboten.

Nach Erhebung der Klage erfolgte zunächst eine Güteverhandlung. Diese verfolgt das Ziel, eine frühzeitige Einigung der Parteien zu bewirken, um den Streit beizulegen. Im Rahmen dieser Verhandlung konnte allerdings kein Kompromiss gefunden werden, weswegen ein Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt wurde. Es folgten weitere Verhandlungstermine, bei denen unterschiedliche Zeugen sowohl zu den Vorwürfen der vorvertraglichen Anzeigepflicht als auch zur Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit des Industriemechanikers in zuletzt gesunden Tagen angehört wurden. Nach Feststellung der beruflichen Tätigkeit wurden sodann weitere Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand eingeholt und das Landgericht Mönchengladbach kam zu dem Ergebnis, dass der Industriekaufmann berufsunfähig war.

Zudem betrachtete das Landgericht Mönchengladbach den erklärten Rücktritt und die Anfechtung als unwirksam. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Continentale Lebensversicherung AG daher zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente an den Industriekaufmann und bestätigte im Übrigen das Fortbestehen des Versicherungsvertrages.

Das Urteil des LG Mönchengladbach ist noch nicht rechtskräftig. Die Continentale Lebensversicherung AG hat Berufung gegen das Urteil beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Hilfe von Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Mönchengladbach macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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