Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen vor dem LG Bayreuth die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zugunsten einer Bezirksleiterin im Außenvertrieb in einem Rechtsstreit bezüglich Berufsunfähigkeit wegen Depression.
Die Versicherungsnehmerin absolvierte zunächst erfolgreich eine Ausbildung zur Hotelfachfrau. Jedoch war sie in zuletzt gesunden Tagen als Bezirksleiterin im Außendienst für ein Markenvertriebsunternehmen tätig, welches sich auf Gewürze spezialisiert hatte. Hierbei war sie für 70 Kunden im Handel verantwortlich, die sie je nach Verkauf von einmal wöchentlich bis zu einmal alle vier oder sechs Wochen besuchte. Vor Ort platzierte sie alle gelisteten Artikel verkaufsgerecht an den dafür vorgesehenen Standorten und plante gemeinsam mit den Marktleitern verschiedene Saisonaktionen. 95 % ihrer Beschäftigung beschränkte sich auf außendienstliche Tätigkeiten. Durchschnittlich besuchte sie pro Tag fünf bis sieben Kunden, die in einem Umkreis von 100 km Entfernung angesiedelt waren. Pro Tag legte sie daher in etwa 200 km Wegstrecke mit dem Auto zurück.
Ihre Aufgaben im Innendienst, die circa eine Stunde täglich in Anspruch nahmen, bestanden darin, Verkaufsprodukte zu erfassen, Abrechnungen zu erstellen, Mails und Telefonate beantworten, sowie Bestellungen zu übermitteln. Ein gewöhnlicher Arbeitstag begann regelmäßig bereits um fünf Uhr morgens und das Arbeitspensum betrug ungefähr acht bis zehn Stunden pro Tag.
Außerdem hatte sie noch einen Minijob auf 450-Euro-Basis. Hier unterstützte sie ein Taxiunternehmen im Rahme der Buchhaltung mit einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden wöchentlich. Die Anstellung untergliederte sich in das Schreiben von Rechnungen (2,5 Stunden) und das Erstellen von Monatsabrechnungen (2 Stunden).
Bei der Versicherungsnehmerin machten sich eines Tages Konzentrationsschwierigkeiten und starke Schlafprobleme bemerkbar, die immer wieder zu Grübeleien führten. Obwohl sie bereits seit über 20 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt war, gab es einen Konflikt am Arbeitsplatz mit ihrem Vorgesetzten, welcher sie zusätzlich beeinträchtigte. Irgendwann wurde bei ihr eine Depression, sowie eine akute Belastungsreaktion diagnostiziert. Wenig später wurde die Versicherungsnehmerin für arbeitsunfähig erklärt und ab diesem Zeitpunkt in einer psychiatrischen Klinik ambulant versorgt.
Durch die massiven Schlafprobleme litt die Versicherungsnehmerin tagsüber an einer ausgeprägten Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Diese Symptomatiken schränkten die erforderliche Reisefähigkeit stark ein. Auch die übrigen Aufgaben konnte sie nicht mehr fehlerfrei erledigen. Diese Umstände verstärkten ihre Angst, Fehler zu begehen und sie litt vermehrt unter Stress. Die krankheitsbedingten Erscheinungen verschlechterten ihren Zustand, bis sie nicht einmal mehr imstande war, die Haushaltsführung eigenständig zu bewältigen. Von sozialen Kontakten und Hobbies hatte sie sich zurückgezogen. Daraufhin stellte sie einen Leistungsantrag bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gab im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens zunächst ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten in Auftrag und kam nach dessen Inaugenscheinnahme zu dem Ergebnis, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression nachgewiesen werden konnte. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG verweigerte daraufhin die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Daher beauftragte die Versicherungsnehmerin sodann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Anfangs forderten die Rechtsanwälte einen Aktenauszug bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG an. Nachdem dieser übersandt worden war, prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen und die Leistungsentscheidung des Versicherers. Sodann widersprachen sie dem Ergebnis des durch den Versicherer veranlassten Gutachtens. Hierzu konnte die Versicherungsnehmerin durch Beibringung zahlreicher ärztlicher Dokumente unterstützend beitragen. Daher forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erneut zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG beharrte jedoch endgültig auf der ursprünglich gefällten Leistungsabsage, weswegen eine Klage vor dem Landgericht Bayreuth erforderlich war.
Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Bayreuth wurde zunächst das schriftliche Vorverfahren durchgeführt. Dabei wurde die Sach- und Rechtslage zwischen den Parteien schriftsätzlich erörtert. In diesem Rahmen konnten die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ein in einem Parallelverfahren eingeholtes, psychiatrisch begründetes Gutachten vorlegen, woraufhin die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG anbot, an die Versicherungsnehmerin zur Abgeltung des Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrages 60 % des Barwertes des Versicherungsvertrages als steuerfreie Einmalzahlung zu leisten. Hiermit erklärte sich die Versicherungsnehmerin einverstanden, insbesondere auch um mögliche zukünftige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bayreuth macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei einer Leistungsablehnung des eigenen Berufsunfähigkeitsversicherers direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen anwaltlichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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