Die AachenMünchener Lebensversicherung AG zahlt in einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten begleiteten Verfahren vor dem Landgericht Aurich um die Frage der Berufsunfähigkeit einer Heilpraktikerin eine fünfstellige Vergleichssumme.
In zuletzt gesunden Tagen war die Versicherungsnehmerin als selbstständige Heilpraktikerin für Kleintiere tätig und unterhielt zu diesem Zwecke eine eigene Praxis. Im Durchschnitt arbeitete sie unter der Woche für täglich acht Stunden. Je nach Erkrankung der zu behandelnden Tiere kam es auch zu Abweichungen hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit. Am Wochenende besuchte die Heilpraktikerin zudem mehrmals Seminare zur Fortbildung.
In der Regel war sie für ca. zwei bis vier Stunden täglich mit der Ausarbeitung von Behandlungsplänen nach chinesischer Medizin und Homöopathie beschäftigt. Die aktive Behandlung von Patienten nahm ungefähr drei bis vier Stunden täglich ein. Hierzu gehörten auch die Anamnese und das Beratungsgespräch mit den Besitzern der Tiere. Ferner verbrachte sie zwei Stunden täglich mit telefonischer Beratung und Terminvereinbarung. Hausbesuche waren ebenfalls nicht unüblich, sodass die Heilpraktikerin mitunter beträchtliche Strecken zurücklegen musste.
Aufgrund traumatischer Erlebnisse in ihrer Kindheit litt die Heilpraktikerin an einer mittelgradigen Depression, einer posttraumatischen Belastungsstörung (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen PTBS), sowie einer dissoziativen Identitätsstörung. Sie klagte über Antriebsschwierigkeiten, Mutlosigkeit, einem stark schwankenden Funktionsniveau, mangelnde Belastbarkeit und sah sich oft mit der Frage konfrontiert, ob und wie sie den Tag überhaupt bewältigen könne. Dazu reihten sich eine Vielzahl körperlicher Beschwerden, wie Schwindel, Gelenkschmerzen in verschiedenen Körper, Kopfschmerzen, Probleme im Mund- und Zahnbereich, sowie wechselhafte Sehfähigkeit.
Des Weiteren traten vermehrt Amnesien auf, d. h. Gedächtnislücken, die sie als „verlorene Zeiten“ beschrieb, wobei sie nicht mehr imstande war, konkrete Umstände der Vergangenheit gedanklich zu rekonstruieren. In ihrem Kopf wurde sie von inneren Stimmen heimgesucht, die ihr Tun häufig unterschiedlich kommentierten und eigene Handlungsweisen an den Tag legten, die sie nicht mit ihr im Einklang standen. Irgendwann konnte sie sich nicht länger auf sich selbst verlassen und wusste nicht mehr, wer sie war. Im Laufe einer psychotherapeutischen Behandlung verschlimmerte sich die Symptomatik noch weiter, da sie vermehrt mit schrecklichen Bildern und Erfahrungen vergangener Tage konfrontiert wurde, die mitunter Gefühle von Ohnmacht und völliger Hilflosigkeit hervorriefen.
Eine behandelnde Ärztin bescheinigte der Heilpraktikerin im Rahmen der stationären Behandlung eine Arbeitsunfähigkeit und stellte zudem vorerst keine Besserung der Umstände in Aussicht. Dementsprechend stellte die Heilpraktikerin schließlich einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der AachenMünchener Lebensversicherung AG (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit in Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die AachenMünchener Lebensversicherung AG wies den Leistungsantrag der Heilpraktikerin allerdings zurück. Aufgrund der Leistungsverweigerung fasste die Heilpraktikerin in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Entschluss, ihre Forderung nach Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente mittels Klage vor dem Landgericht Aurich durchzusetzen.
Im Zuge des schriftlichen Vorverfahrens trugen die Parteien zunächst ihre jeweiligen Standpunkte gegenüber dem Landgericht Aurich vor. Sodann kam es zur mündlichen Verhandlung. In Nachgang dieses Termins konnte schriftlich eine vergleichsweise Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Demnach verpflichtete sich die AachenMünchener Lebensversicherung AG zur Zahlung einer fünftstelligen Vergleichssumme an die Heilpraktikerin.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Aurich macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.