Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine Betriebswirtin in einem Rechtsstreit vor dem LG Kempten um die Frage der Berufsunfähigkeit wegen Depression die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Allianz Lebensversicherungs-AG.
Die Versicherungsnehmerin war als Betriebswirtin und Sales Managerin einer Verkaufsabteilung im Innen- und Außendienst tätig. Zu ihrem Aufgabenfeld zählten hauptsächlich das Führen von Telefonaten und E-Mail-Korrespondenz mit Kunden, Handelsvertretern und Kollegen. Hierbei ging es u. a. um die Abfrage von Preisen & Lieferzeiten, die Akquise neuer Kunden und um Markt- und Produktrecherche. Hinzu kamen die Erarbeitung von Angeboten und Aufgabenstellungen, Kalkulationen, sowie administrative Tätigkeiten, Meetings und Besprechungen. Diese Beschäftigung erforderte stets eine konzentrierte Arbeitsweise, fachliche Kompetenz und einen empathischen Umgang mit dem Gegenüber.
Die Depressionen führten bei der Versicherungsnehmerin zu einem Mangel an Eigenmotivation und Selbstbewusstsein. Sie konnte weder sich selbst noch ihren Fähigkeiten oder ihrer Fachkompetenz vertrauen. Eingehende Anrufe lösten bei ihr Desorientierung, Herzklopfen und Verwirrung aus. Konzentration und Fokus gingen bereits nach kurzer Zeit verloren. Das laute Umfeld des Großraumbüros sorgte für innere Unruhe und Anspannung. Weiterhin gelang es ihr nicht mehr, besprochene Inhalte zu behalten und die eigenen Standpunkte vernünftig zu formulieren. Wenn es sehr schlecht lief, wurde sie umso nervöser und noch mehr Probleme traten auf. Es kam soweit, dass sie irgendwann bereits durch die bloße Erledigung von Alltagsaufgaben in Überforderungszustände gepaart mit Weinkrämpfen und Zusammenbrüchen versetzt wurde.
Aufgrund dessen war es ihr nicht länger möglich, ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Die Versicherungsnehmerin entschloss daher, einen Leistungsantrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Eine Berufsunfähigkeit wegen Depression wurde jedoch von Seiten des Versicherers abgelehnt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG war der Ansicht, die Betriebswirtin habe eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Die Versicherungsnehmerin kontaktierte sodann die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, da sie die Leistungsentscheidung des Versicherers so nicht hinnehmen wollte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Anfangs forderten die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherer zur Übersendung der Akte auf. Nach Sichtung sämtlicher Unterlagen forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Allianz Lebensversicherungs-AG sodann zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wies die Aufforderung jedoch mit Verweis auf die ursprüngliche Entscheidung abermals zurück. Sodann war die Erhebung einer Klage vor dem Landgericht Kempten geboten.
Nachdem die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow die Klageschrift erstellt hatten, wurde diese an das Landgericht Kempten versendet. Zur Erörterung der Sach- und Rechtslage ordnete das Landgericht Kempten zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Anschließend folgte eine mündliche Verhandlung zur Beweisaufnahme über die genaue Ausgestaltung der von der Versicherungsnehmerin in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Daraufhin wurde die Versicherungsnehmerin durch einen vom Landgericht Kempten bestellten medizinischen Sachverständigen begutachtet. In der sich anschließenden mündlichen Verhandlung konnte eine Einigung der Parteien erzielt werden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erklärte sich danach dazu bereit, an die Betriebswirtin einen fünftstelligen Vergleichsbetrag zu zahlen.
Der vorliegende Fall vor dem Landgericht Kempten macht deutlich, dass es durchaus lohnenswert sein kann, bei Widrigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung direkt einen fachkundigen Berater aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über mehrjährige Erfahrung verfügen. Da die rechtlichen Verstrickungen im Berufsunfähigkeitsrecht kaum zu überschauen sind, sollte auf die Erfahrung aus der täglichen Praxis zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit wegen Depression).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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