In einem gerichtlichen Verfahren vor dem LG Regensburg um die Frage der Berufsunfähigkeit einer Grafikdesignerin erreichten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines Vergleichsbetrages durch die Proxalto Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin war als Grafikdesignerin tätig. Ihre Tätigkeit beinhaltete neben dem Produzieren von Werbeanzeigen für Print- und Onlinemedien auch die Produktion von Werbemitteln wie Prospekte, Flyer, Poster und Kalender sowie die Produktion von Maschinenbeklebung und Logos. Hierfür erhielt sie stets einen Auftrag, welcher die Rahmenbedingungen wie Größe, Farbe, Aufmachung etc. beinhaltete. Anschließend begann sie mit der Bildersuche im Online-Archiv.
Die Gerätschaften auf den Bildern mussten stets technisch aktuell sein und von der Grafikdesignerin selbst schon bearbeitet worden sein. Bezüglich der Werbemittel stand die Grafikdesignerin stets im Kontakt mit der Marketingabteilung, mit welcher Sie die Bilder, Grafiken, den Text, die Größe und die Form absprach. Auch mussten alle von ihr erstellten Produkte den CI-Richtlinien entsprechen.
Ferner erstellte sie aus den 3D-Zeichnungen anderer Abteilungen fotorealistische Darstellungen. Da die Zeichnungen aus teilweise mehreren zehntausend Einzelteilen bestanden, verbrachte die Grafikdesignerin einige Stunden, die Teile entsprechend am PC einzufärben. So bestand die Tätigkeit der Grafikdesignerin neben der telefonischen und schriftlichen Korrespondenz sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch mit Kunden, Lieferanten, Kollegen und ihren Vorgesetzten aus konzentrierter Arbeit am PC.
Die Grafikdesignerin litt an einer Trigeminusneuralgie V2 links. Dabei handelt es sich um eine chronische Schmerzerkrankung des betroffenen Nervs, welcher für die Gefühlswahrnehmung im Gesicht zuständig ist. Nach einiger Zeit nahm die Grafikdesignerin bei der Gesichtspflege oder beim Haarewaschen zunehmende Schmerzen im Gesicht war. Als auch Zugluft, welche durch das Gesicht strich, begann, Schmerzen zu verursachen, entschied sie sich, zum Arzt zu gehen.
Nach einiger Zeit war es der Grafikdesignerin nicht mehr möglich, ihrer Tätigkeit nachzugehen, sodass nach ihrer Meinung eine Berufsunfähigkeit als Grafikdesignerin bestand. Daher beantragte sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der Proxalto Lebensversicherung AG.
Durch einen versehentlichen Schlag auf den Kopf der Grafikdesignerin, litt sie an linksseitigem Kopfschmerz. So wandte sie sich an Ihren Hausarzt. Nachdem dieser eine ernsthafte Verletzung ausgeschlossen hatte, riet er der Versicherungsnehmerin jedoch, einen Neurologen aufzusuchen. Dies tat sie auch. Hier verschrieb der zuständige Arzt ihr ein Schmerzmittel ohne genaue Erklärung, um was für eine Art von Schmerzmittel es sich handelte. Anschließend wurde noch eine MRT-Untersuchung durchgeführt. Der Arzt teilte der Grafikdesignerin im Anschluss mit, dass keine Erkrankung vorliegen würde, er jedoch eine Zyste an der Zirbeldrüse feststellen konnte. Im gleichen Zuge beruhigte er sie jedoch mit dem Hinweis, dass diese Art von Zysten keine Probleme oder gar Schmerzen verursachen würden. Nach der Untersuchung litt die Grafikdesignerin auch nicht weiter an Schmerzen. So gab sie im Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages keine Vorerkrankungen aus dem neurologischen Bereich an.
Nach Prüfung des Leistungsantrages lehnte die Proxalto Lebensversicherung AG jedoch die Leistungserbringung ab und warf der Grafikdesignerin eine arglistige Täuschung vor. Mit dieser Begründung trat der Versicherer vom Vertrag zurück (siehe hierzu: Der Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung) und erklärte die Anfechtung der Vertragsannahme. Daraufhin wandte sich die Grafikdesignerin an die auf Berufsunfähigkeitsfälle spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow nahmen sich dem Fall an. Nach Prüfung des Versicherungsvertrages und der medizinischen Befunde setzten die Rechtsanwälte ein Schreiben an die Proxalto Lebensversicherung AG auf. Nach mehreren Schriftsätzen stellte sich heraus, dass der Versicherer an seiner Leistungsentscheidung weiterhin festhielt. In Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied sich die Grafikdesignerin sodann zur Klageerhebung vor dem Landgericht Regensburg.
Nach Einreichung der Klageschrift ordnete das Landgericht Regensburg das schriftliche Vorverfahren an. Die Parteien erörterten schriftsätzlich die Sach- und Rechtslage. Anschließend beraumte das Landgericht Regensburg einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sodann für die Grafikdesignerin einen Vergleich mit der Proxalto Lebensversicherung AG erzielen. Schlussendlich fand sich die Proxalto Lebensversicherung AG dazu bereit, einen fünftstelligen Vergleichsbetrag an die Grafikdesignerin zu zahlen.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es durchaus ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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