In einem Streit vor dem LG Memmingen um die Berufsunfähigkeit einer Hauswirtschaftlerin erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines fünftstelligen Vergleichsbetrages der Nürnberger Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin arbeitete an fünf Tagen in der Woche für je sieben Stunden als Hauswirtschaftlerin in einer Einrichtung für erkrankte, beeinträchtigte und gehandicapte Menschen.
Die Haupttätigkeit der Hauswirtschaftlerin bestand in der Reinigung der Räumlichkeiten. Zunächst begann die Hauswirtschaftlerin damit, die Zimmer der Bewohner zu reinigen. Hierzu gehörten das Wischen und Staubsaugen des Bodens sowie die Reinigung der Schränke. Die Fenster wurden mithilfe einer Leiter gereinigt. Anschließend folgten die Heizungskörper und das gesamte Bad. Neben den Bewohnerzimmern reinigte die Hauswirtschaftlerin auch die Balkone, einen Gemeinschaftsraum, ein Gemeinschaftsbad und zwei Flure. Am Nachmittag erfolgte dieselbe Prozedur erneut für eine andere Gruppe.
Die Hauswirtschaftlerin litt zunehmend an verschiedensten orthopädischen Erkrankungen. Neben lumbalen und sonstigen Bandscheibenscheibenschäden mit Radikulopathie litt die Hauswirtschaftlerin auch an einer Autoimmunthyreoiditis, an einer kräftigen Bandscheibenvorwölbung, Sklerose der Facettengelenke, Lumboischialgie, lumbaler Wurzelreiz bei degenerativen LWS-Veränderungen, Taubheitsgefühl im linken Fuß, belastungsabhängige Schmerzen im linken Fuß sowie an einer spastischen Bronchitis.
Mit zunehmenden Beschwerden sah sich die Hauswirtschaftlerin dazu gezwungen, ihre Tätigkeit zu reduzieren. Während der Arbeit litt sie nahezu den ganzen Tag an Schmerzen und musste einige Pausen einlegen. Für jede Gruppe blieb ihr jedoch nur ein begrenzter Zeitraum, welcher zusätzlich Termindruck auf sie ausübte. Nach einiger Zeit entschied sich die Hauswirtschaftlerin daher, einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der Nürnberger Lebensversicherung AG zu stellen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Einreichung des ausgefüllten Leistungsantrages prüfte die Nürnberger Lebensversicherung AG das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Während der Leistungsprüfung erklärte die Nürnberger Lebensversicherung AG zunächst den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und anschließend auch die Anfechtung wegen einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherer behauptete, dass die Hauswirtschaftlerin im Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages mehrere Arztbesuche nicht angegeben hätte. Da die Hauswirtschaftlerin sicher war, dass sie den Versicherer nicht willentlich und bewusst arglistig getäuscht hat, wandte sie sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Im ersten Schritt sichteten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die eingereichten Unterlagen der Hauswirtschaftlerin. Sodann bezifferten die Rechtsanwälte die Ansprüche gegenüber dem Versicherer und widersprachen sowohl dem Rücktritt als auch der Anfechtung. Bedauerlicherweise lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG die Leistungserbringung jedoch weiterhin ab. Daraufhin entschied sich die Hauswirtschaftlerin in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, Klage vor dem Landgericht Memmingen zu erheben. Nach Fertigung der Klageschrift erhoben die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow die Klage vor dem Landgericht Memmingen.
Nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens begaben sich die Parteien unmittelbar in Vergleichsverhandlungen und noch vor der mündlichen Verhandlung konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für die Hauswirtschaftlerin den Abschluss eines Vergleiches erreichen. Die Hauswirtschaftlerin erhielt daraufhin einen fünftstelligen Vergleichsbetrag von der Nürnberger Lebensversicherung AG ausgezahlt. Im Gegenzug erfolgte die Aufhebung des Versicherungsvertrages.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es ratsam, sich fachanwaltlichen Rat einzuholen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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