Berufsunfähigkeit wegen Depression: Cosmos Lebensversicherungs-AG stimmt Vergleich zu

Vor dem LG Hamburg stimmte die Cosmos Lebensversicherungs-AG einem Vergleich und der Zahlung einer Vergleichssumme in einem Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression zu.

Speditionskauffrau in Vollzeit

Die Versicherungsnehmerin war vor Eintritt der Berufsunfähigkeit als Zollspezialistin im Bereich der Speditionslogistik tätig. Der Tätigkeitsbereich der Versicherungsnehmerin erstreckte sich von der Kommunikation mit Kunden und dem Zollamt bis hin zu Importverzollungen und Neukundenanfragen. Die Versicherungsnehmerin prüfte nicht freigegebene Container, meldete Container beim Zoll an, meldete Steueraussetzungsverfahren für Waren aus Drittländern an und delegierte Aufgaben aus anderen Zuständigkeitsbereichen. Die Korrespondenz sowohl mit Kunden als auch mit Kollegen und den Reedereien wurde in englischer und deutscher Sprache geführt. Auch war die Versicherungsnehmerin im ständigen Kontakt mit dem hauseigenen Lagerpersonal.

Der Termin- und Leistungsdruck war enorm hoch. Bei Fehlern im Rahmen der Verzollung würde dem Unternehmen eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen. So war stets höchste Konzentration und doppelte Prüfung der erledigten Aufgabe notwendig.

Depression und die Folgen

Lange Zeit litt die Versicherungsnehmerin unbewusst an einer Schlafstörung. Diese beeinträchtigte die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmerin enorm. Der Erschöpfungszustand war schlussendlich einer mittelgradig depressiven Episode (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression) zuzuschreiben. Diese verschlimmerte sich schleichend. Da die Versicherungsnehmerin vor Beginn der Erkrankung ein überaus zielstrebiger und leistungsfähiger Mensch war, begann sie, sich selbst Vorwürfe für ihren gesundheitlichen Zustand zu machen.

Nach der Arbeit war es der Versicherungsnehmerin nicht mehr möglich, alleine das Haus zu verlassen. Durch die soziale Abschottung entwickelte sich eine Panikstörung. Hierdurch war sie vor allem nachts kurzatmig und musste ständig hyperventilieren. Diese Angstzustände waren in der Regel auch von Todesangst geprägt.

Die Beschwerden summierten sich und führten dazu, dass die Versicherungsnehmerin ihre Arbeit nicht mehr konzentriert und korrekt ausüben konnte. Ihr war es nicht möglich, sowohl privat als auch bei der Arbeit Prioritäten zu setzen. Sie vergaß sogar das Essen und Trinken und verlor deswegen stark an Gewicht.

So entschloss sich die Versicherungsnehmerin einen Leistungsantrag bei der Cosmos Lebensversicherungs-AG zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Jedoch lehnte der Versicherer die Leistungserbringung ab, da nach seiner Einschätzung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen worden war (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Da die Versicherungsnehmerin mit der Leistungsentscheidung des Versicherers nicht einverstanden war, wandte sie sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Das Verfahren gegen die Cosmos Lebensversicherungs-AG

Zunächst forderten die Rechtsanwälte einen Aktenauszug beim Versicherer an. Nach Prüfung der Unterlagen und jener, die die Versicherungsnehmerin übersandte, verfassten die Fachanwälte für Versicherungsrecht ein Forderungsschreiben, welches nebst aussagekräftigen Arztberichten an den Versicherer übersandt worden ist. Die Cosmos Lebensversicherungs-AG lehnte die Leistungserbringung jedoch weiterhin ab. Somit war Klage geboten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erstellten sodann eine Klageschrift und erhoben diese vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht ordnete zunächst das schriftliche Vorverfahren an. Dies dient zur Erörterung der Rechtslage. Anschließend beraumte das Gericht eine mündliche Verhandlung an.

Im weiteren Verfahren regte das Gericht eine mögliche Einigung der Parteien an, um ein langjähriges und kostenintensives Verfahren zu vermeiden. Dem Hinweis kamen die Parteien nach und einigten sich anschließend schriftlich auf die Zahlung einer Vergleichssumme gegen die Vertragsaufhebung.

Vogelperspektive über Hamburg

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Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Die entsprechende Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zahlreich sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Versicherung zahlt nicht? Anwalt hilft bei Streitigkeiten mit der Cosmos Lebensversicherungs-AG

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